Navigieren im Kanton Schwyz

Innerkantonaler Finanzausgleich auf Vorjahresniveau

Unverändert hohe Beiträge der Gebergemeinden

(FD/i) Im Jahr 2024 werden die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 78 Mio. Franken unterstützt. 49.5 Mio. Franken zahlen die finanzstarken Gemeinden und Bezirke, 28.5 Mio. Franken richtet der Kanton in Form des Normaufwandausgleichs aus. Zusätzliche 23.5 Mio. Franken erhalten die Gemeinden und Bezirke aus der Grundstückgewinnsteuer.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) für das Jahr 2024 festgelegt. Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden.

Stabiler Steuerkraftausgleich für 23 Gemeinden

Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die fünf finanzstarken Gemeinden Wollerau, Freienbach, Feusisberg, Altendorf und Lachen 23 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 40 Mio. Franken. Zusätzlich trägt die Gemeinde Galgenen mit 1.2 Mio. Franken in Form einer Rückerstattung aus zu viel erhaltenen Leistungen aus Vorjahren bei. Der Bezirk Höfe richtet an zwei finanzschwächere Bezirke rund 8.3 Mio. Franken aus. Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer von 23.5 Mio. Franken. Der Finanzausgleich ist für 2024 somit gleich hoch dotiert wie im laufenden Jahr 2023.

Entlastung der Gemeinden

Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen. Gegenüber dem Vorjahr leistet der Kanton wiederum eine Abgeltung von insgesamt 28.5 Mio. Franken an die strukturschwächeren Gemeinden. Insgesamt 21 Gemeinden erhalten eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich. In neun Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Neuordnung des Finanzausgleichs

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Neuordnung des indirekten Finanzausgleichs sowie eine vollständige Reform des IFA (Finanz- und Aufgabenprüfung 2022) unterbreitet. Der IFA wird durch die Vorlage anreizbasiert und zielgerichtet neu aufgestellt. Zusammen mit den weiteren vorgeschlagenen Anpassungen aus der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 ermöglicht der Vorschlag des Regierungsrates den Gemeinwesen eine bedeutende Reduktion der Steuerfüsse und damit eine massgebende Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden. Die Staatswirtschaftskommission wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2023 vorberaten und im Anschluss wird sie im Kantonsrat behandelt.

Gemeindefinanzstatistik

Die statische Darstellung der Gemeindefinanzstatistik wurde im vergangenen Jahr durch eine interaktive Präsentation abgelöst und wird neu im Rahmen eines Gemeindefinanzporträts (www.sz.ch/gemeindefinanzstatistik) dargestellt. Dieses enthält Daten zum Finanzhaushalt sowie Finanzkennzahlen der Schwyzer Bezirke und Gemeinden.

Finanzdepartement

Auskunft:         Alex Maissen, Leiter Gemeindefinanzen, 041 819 24 15 (09.00 bis 11.00 Uhr)

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken