Navigieren im Kanton Schwyz

Unterstützung für Schwyzer Verlage

Kulturkommission schreibt eine Förderung für Verlage mit Kulturprogramm aus

(AfK/i) Erstmals schreibt die Kulturkommission des Kantons Schwyz im Rahmen eines Pilotprojekts eine Förderung für Verlage mit einem kulturellen Schwerpunkt aus. Damit soll ein Beitrag zur qualitativen Stärkung der Verlagsprogramme, der besseren Sichtbarkeit der Schwyzer Verlage und der Förderung der Schwyzer Literaturszene insgesamt geleistet werden.

Mit der Verlagsförderung, die im Rahmen eines Pilotprojekts vorerst auf das Jahr 2024 beschränkt ist, soll die kulturelle Rolle von Schwyzer Verlagen gefördert werden, insbesondere durch die Stärkung ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen sowie Leserinnen und Lesern. Verbunden ist damit ebenfalls die Anerkennung der vielfältigen Aktivitäten, welche die Verlage neben der Produktion von Büchern leisten.

Zur Ausschreibung zugelassen sind professionelle Verlage mit einem kulturellen Schwerpunkt in den Bereichen Literatur, Musik, Kunst, Design, Comic, Fotografie und Gesellschaft. Nicht teilnahmeberechtigt sind dagegen Verlage, die grossmehrheitlich wissenschaftliche Publikationen, Lehrmittel, Neuauflagen bestehender Publikationen oder Periodika herausgeben sowie Auftrags-, Selbstzahler- und Eigenverlage.

Beurteilung durch Fachjury
Für die Beurteilung der eingereichten Bewerbungen wird eine Fachjury mit mindestens drei Personen eingesetzt. Auf deren Antrag entscheidet die kantonale Kulturkommission abschliessend über die Beiträge. Die Fördermassnahme ist vorerst auf das Jahr 2024 beschränkt. Vergeben werden einer oder mehrere Beiträge. Insgesamt stehen maximal Fr. 20 000.-- zur Verfügung.

Die Beiträge gehen direkt an die Verlage und unterstützen die Realisierung und Weiterführung der Verlagsaktivitäten im Rahmen der üblichen Jahresprogramme sowie deren Vermittlung (Vertrieb und Promotion).

Die vollständigen Dossiers sind bis spätestens Freitag, 27. Oktober 2023 (Datum des Poststempels), beim Amt für Kultur, Abteilung Kulturförderung, Bahnhofstrasse 20, Postfach 2202, 6431 Schwyz oder per E-Mail an «kulturfoerderung.afk@sz.ch» einzureichen.

Amt für Kultur

Auskunft: Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter Kanton Schwyz, Tel. 079 636 05 10 (Geschäftsstelle)

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken