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Umsetzung der Pflegeinitiative

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, den Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Pflegebereich in die Vernehmlassung zu schicken.

Im Kanton Schwyz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer auf acht Jahren beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt werden. Dadurch können sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Ausbildungsoffensive in einem Gesetz mit zugehöriger Vollzugsverordnung geregelt werden. Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren für diese Einführungsgesetzgebung.

Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird die erste Etappe der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Dabei werden den Kantonen die folgenden Aufgaben zugewiesen:

  • Etablierung einer Ausbildungsverpflichtung für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen;
  • Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen;
  • Ausrichtung von Beiträgen an HF für Pflege zur Förderung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege HF;
  • Ausrichtung von Beiträgen an Absolvierende der Ausbildung in Pflege HF / FH zur Förderung des Zugangs zu diesen Ausbildungen.

Der Kanton übernimmt während acht Jahren die Beiträge, wobei der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Beiträge mit Bundesbeiträgen rückerstattet. Das Bundesgesetz sieht eine Unterstützung durch den Bund an die Kantone von höchstens 469 Mio. Franken für die Dauer von acht Jahren vor. Gemäss Schätzungen belaufen sich die Kosten für den Kanton Schwyz auf rund 17.9 Mio. Franken über acht Jahre hinweg. Aufgrund der gemäss Bevölkerungsanteil angenommenen Schätzungen kann der Kanton Schwyz theoretisch von Rückerstattungen des Bundes von ungefähr der Hälfte des Betrages ausgehen. Da der Bund die Kriterien und die Modalitäten im Zusammenhang mit den Bundesbeiträgen noch nicht abschliessend festgelegt hat, handelt es sich momentan um Annahmen, die nach Vorliegen der bundesrechtlichen Bestimmungen nochmals überprüft werden müssen.

Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 30. November 2023 dauert: die Vernehmlassungsunterlagen

Staatskanzlei

Auskunft: Departement des Innern, Regierungsrat Damian Meier, Tel. 041 819 16 65, Montag, 28. August 2023, 10 bis 11 Uhr

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