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Regierungsrat beschliesst Einführung eines öV-Nachtangebots ab 2025

Breite Zustimmung im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren

Auf den Hauptachsen wird ab 2025 ein Nachtangebot eingeführt.

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat zwei Anpassungen im Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs für die Jahre 2024–2027 zur Genehmigung. Einserseits soll das öV-Grundangebot in seiner Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden, andererseits soll ab 2025 ein Nachtangebot eingeführt werden.

Verlängerung der Geltungsdauer

Bund und Kantone bestellen bei den Transportunternehmen gemeinsam Angebote des regionalen Personenverkehrs und gelten die ungedeckten Kosten ab. Mit der Verlängerung des öV-Grundangebots 2024-2027 um ein Jahr bis 2028 kann die notwendige zeitliche Harmonisierung zwischen den Bestellperioden des Bundes und dem öV-Grundangebot hergestellt werden.

Aufnahme eines öV-Nachtangebots ab 2025

Mit der Aufnahme eines Nachtangebots in das öV-Grundangebot werden ab 2025 in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen Heimreiseverbindungen ab Luzern in den inneren Kantonsteil sowie ab Zürich in den inneren und äusseren Kantonsteil sowie nach Einsiedeln angeboten. Dieses Nachtangebot wird als Pilotbetrieb auf den öV-Hauptachsen der urbanen und periurbanen Gebiete des Kantons eingeführt, wobei abgesehen vom bereits bestehenden Schienenangebot zwischen Zürich und Lachen die neuen Nachtlinien mit Bussen abgedeckt werden. Die aus dem Nachtangebot resultierenden Zusatzkosten für die öffentliche Hand belaufen sich auf insgesamt 0.8 bis 1.1 Mio. Franken pro Jahr.

Breite Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren

Die Vernehmlassung ergab eine breite Zustimmung für die beiden Anpassungen. Insgesamt wurden 49 Stellungnahmen von politischen Parteien, Bezirken, Gemeinden, Transportunternehmen und Nachbarkantonen eingereicht. Der Regierungsrat hat aufgrund der Rückmeldungen nur geringfügige Anpassungen vorgenommen. So wurde beispielsweise die periurbane Gemeinde Tuggen zusätzlich noch in das geplante Nachtangebot integriert.

Im November im Kantonsrat

Die vom Regierungsrat beschlossenen Anpassungen werden nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) wird das Geschäft vorberaten. Die Beschlussfassung im Kantonsrat ist im November 2023 vorgesehen.

Staatskanzlei

Auskunft: Landammann André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 15

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