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Grundlage für Hauptstrassenausbau und zusätzliche Fahrverbote in der Moorlandschaft

Umweltdepartement setzt Teilrevisionen des Nutzungsplans Moorlandschaft Rothenthurm in Kraft

(AWN/i) Das Umweltdepartement hat in den Jahren 2017 und 2019 Teilrevisionen des Nutzungsplans Moorlandschaft Rothenthurm öffentlich aufgelegt. Es setzt diese auf den 1. September 2023 in Kraft. Beide Teilrevisionen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8. Die meisten Änderungen entfalten ihre Wirksamkeit erst in den kommenden Jahren. Hingegen werden die zusätzlichen Fahrverbote im Gebiet Möslibrugg, Zweite und Dritte Altmatt mit der Anbringung der Fahrverbotstafeln im September per sofort wirksam.

Die Verordnung betreffend die Moorlandschaft Rothenthurm bzw. der entsprechende Nutzungsplan ist seit dem 1. September 2007 in Kraft. Der Nutzungsplan dient hauptsächlich dem Schutz der national bedeutenden Moorlandschaft Rothenthurm, die auch kantonales Naturschutzgebiet ist. Er bildet aber auch die Rechtsgrundlage für den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 im Abschnitt zwischen Zweiter Altmatt und Biber­brugg.

Das Projekt für den Hauptstrassenausbau wurde im Rahmen seiner Erarbeitung zweimal zu Gunsten des Moorschutzes geändert. Die Änderungen erforderten Anpassungen am Nutzungsplan. Sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2019 legte das Umweltdepartement deshalb Nutzungsplanänderungen auf. Die Änderungen betreffen Neuanlage und Führung von Nebenstrassen, Bewirtschaftungs- und Wanderwegen bei Schwyzerbrugg sowie zwischen Dritter Altmatt Nord und Biberbrugg sowie die Erhaltung und die Wiederherstellung von Moorflächen in den Gebieten Höli und Bannwald/Tannweidli. Die Teilrevision 2017 beinhaltet zudem zusätzliche Fahrverbote für Motorfahrzeuge an vier ins Naturschutzgebiet führenden Bewirtschaftungswegen im Gebiet Möslibrugg sowie in der Zweiten und in der Dritten Altmatt.

Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen den beiden Nutzungsplan-Teilrevisionen und dem Projektgenehmigungsverfahren für den Hauptstrassenausbau wurden die beiden Verfahren im Jahr 2022 vereinigt. Mit der Genehmigung des Strassenbauprojekts erliess der Regierungsrat somit auch die beiden Nutzungsplan-Teilrevisionen. Der Regierungsratsbeschluss wurde mit Erledigung einer Beschwerde inzwischen rechtskräftig. Das Umweltdepartement kann die Nutzungsplan-Teilrevisionen deshalb in Kraft setzen. Dies erfolgt auf den 1. September 2023. Der geänderte Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm ist auf der Homepage des Amtes für Wald und Natur (www.sz.ch/awn) einsehbar.

Die den Strassenbau betreffenden Änderungen entfalten ihre Wirkung erst mit Beginn des Strassenbaus, frühestens im Jahr 2025. Mit der Realisierung der Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen wird im Jahr 2024 begonnen. Die zusätzlichen Fahrverbote hingegen werden wirksam, sobald die Tafeln aufgestellt sind. Dies soll im September 2023 erfolgen.  

Umweltdepartement

Auskunft: Amt für Wald und Natur, Annemarie Sandor, Tel. Nr. 041 819 18 50 (erreichbar: 10.00 – 12.00 Uhr)

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