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Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie

Start des Vernehmlassungsverfahrens

(BiD/i) Im vergangenen Dezember hat der Kantonsrat die Motion M 8/22 «Höhere Entschädigung für Denkmalschutz» von Kantonsrat Dr. Roger Brändli für erheblich erklärt. Dieser Vorstoss bezweckt, das heutige Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie (DSG) dahingehend zu ändern, dass denkmalschutzbedingte Mehrkosten angemessen, d.h. substanzieller als dies aktuell der Fall ist, ausgeglichen werden. Zudem sollen die Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege nicht mehr über den Lotteriefonds, sondern über das ordentliche Budget entrichtet werden.

Subventionen stellen ein wichtiges Instrument der Aufgabenerfüllung des Kantons im Bereich Denkmalpflege dar und sind somit auch im DSG vorzusehen. Das DSG ist entsprechend anzupassen.

Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Bildungsdepartement den Auftrag erteilt, die rechtlichen Grundlagen für Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege zu erarbeiten und anhand von Rechnungsmodellen die finanziellen Bandbreiten aufzuzeigen. Zudem sollte geprüft werden, ob finanzielle Aufwendungen im Bereich Archäologie inskünftig ebenfalls über das ordentliche Budget entrichtet werden sollen, da auch dieser Bereich eine staatliche Aufgabe darstellt und im DSG geregelt ist.

Die vom Bildungsdepartement erarbeitete Vorlage sieht neu Beiträge an die beitragsberechtigten Kosten zur Erhaltung, Instandstellung und Pflege von Denkmalschutzobjekten in der Höhe von 30 % für lokal eingestufte (bisher 18 %), 35 % für regional eingestufte (bisher 21 %) und 40 % für national eingestufte Objekte (bisher 25 %) vor. Somit ist die Höhe der kantonalen Subventionszahlungen im Bereich Denkmalpflege mit jährlich rund 3.2 Mio. Franken zu beziffern (ohne Berücksichtigung des laufenden Verpflichtungskredites an die Restaurierungsarbeiten des Klosters Einsiedeln). Mit der heutigen Lösung schlugen die Subventionszahlungen beim Lotteriefonds mit jährlich rund 1.9 Mio. Franken zu Buche.

Mit den zusätzlichen Beiträgen des Bundes können sodann für regional und national eingestufte Objekte von Seiten der öffentlichen Hand Subventionszahlungen von insgesamt 50 % resp. 60 % der beitragsberechtigten Kosten geleistet werden.

Weitere Neuerungen in der vorliegenden Gesetzesvorlage betreffen die Verfahren und Zuständigkeiten sowie die Subventionsgrundsätze für die Ausrichtung finanzieller Beiträge. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass auch die Kosten für die Archäologie inskünftig über den ordentlichen Staatshaushalt laufen. Der durchschnittliche Mittelbedarf im Bereich Archäologie (ohne Notgrabungen) beträgt jährlich rund 0.22 Mio. Franken.

Der Regierungsrat hat die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens beschlossen. Es dauert bis zum 30. November 2023.

Regierungsrat

Auskunft: Landesstatthalter Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, 041 819 19 00

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