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Umfassende Neuregelung des innerkantonalen Finanzausgleichs

Die Staatswirtschaftskommission verabschiedet Vorlage zu Handen des Kantonsrats

(KR/i) Das heutige System des innerkantonalen Finanzausgleichs hat Schwachstellen. Mit einer umfassenden Reform sollen diese behoben werden. Kernelemente sind eine Neuregelung der Lastenteilung zwischen Kanton und Gemeinwesen sowie eine Erhöhung des Ressourcenausgleichs. Das Ziel ist es, die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke substanziell zu entlasten und die Steuerfussunterschiede innerhalb des Kantons deutlich zu senken. Die Staatswirtschaftskommission hat an ihrer Sitzung Ende August noch eine Feinjustierung an der Vorlage vorgenommen und diese dem Kantonsrat überwiesen.

Mit einer Motion initiierte die Staatswirtschaftskommission im November 2020 eine Totalrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs. Sie gab das Ziel vor, unter Beibehaltung der Steuerattraktivität der finanzstarken Gebergemeinden, ein faires und zeitgemässes Finanzausgleichssystem zu entwickeln, das die bisherigen Schwächen und Fehlanreize korrigiert. Insbesondere sollen dabei auch die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Sozial- und Zentrumslasten berücksichtigt werden.

Der Kantonsrat erklärte die Motion im Frühling 2021 erheblich und beauftragte den Regierungsrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Regierung erarbeitete innert kurzer Zeit ein umfassendes Gesetz und schickte es letzten Dezember in die Vernehmlassung. Die Staatswirtschaftskommission hat sich parallel dazu intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt und noch den nötigen Feinschliff vorgenommen. «Was jetzt vorliegt, ist ein Generationenwerk», sagt der Präsident der Staatswirtschaftskommission, Fredi Kälin. «Wir haben die Fehlanreize des alten Finanzausgleichs ausgemerzt und die Möglichkeit geschaffen, dass die Mehrheit der Gemeinden ihre Steuern deutlich senken können.»

Entflechtung der Aufgaben

Durch die vorliegenden Vorschläge werden auch die Aufgaben entflochten und die Autonomie der Gemeinwesen gestärkt. Ein Kernelement des Projekts war die Überprüfung der sogenannten «fiskalischen Äquivalenz». Das heisst, dass die Finanzierung der Aufgaben von derjenigen Staatsebene getragen werden soll, welche auch die wesentlichen Entscheidungen darüber trifft. Bereits beschlossen ist die vollständige Übernahme der Ergänzungsleistungen durch den Kanton. Zusätzlich sollen neu auch die Ausgaben für die Prämienverbilligungen, den vorbeugenden Brandschutz und die Beschaffung der Einsatzausrüstung der Feuerwehren vollständig durch den Kanton getragen werden. Weiterhin eine Verbundsaufgabe bleibt die Lehrerbesoldung. Jedoch erhöht der Kanton seinen Anteil an der Besoldung der Lehrpersonen von 20 auf 50 Prozent. Im Gegenzug wird es in Zukunft keine Baubeiträge an Gemeinwesen für Schulhäuser und Pflegeeinrichtungen mehr geben. Nach der Entflechtung der Aufgaben wird der Kanton die Gemeinwesen netto um rund 81.5 Mio. Franken entlasten.

Neuregelung des Ressourcen- und Lastenausgleichs

Der eigentliche Finanzausgleich setzt sich aus zwei Elementen zusammen, einem Ressourcenausgleich und einem Lastenausgleich. Der Ressourcenausgleich schöpft bei den finanzstarken Gemeinden mit überdurchschnittlicher Steuerkraft ab und verteilt diese Mittel an die Gemeinwesen mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft. Auf Basis der aktuellen Steuerkraft der Gemeinden und Bezirke führt dies zu einer horizontalen Umverteilung von 60 Mio. Franken. Der Kanton schiesst zusätzliche Mittel im Umfang von 30 Mio. Franken ein, um die finanzschwächsten Gemeinden und Bezirke darüber hinaus zu stärken.

Neben der Steuerkraft werden auch die spezifischen Lasten der verschiedenen Gemeinwesen berücksichtigt. «Eine kleine Berggemeinde hat eine andere Ausgangslage als eine einwohnerstarke Zentrumsgemeinde», erklärt Kälin. «Dies gilt es bei einem fairen System abzubilden.» Der Lastenausgleich erfolgte im alten System nach den effektiven Aufwänden der Gemeinden, was zu Fehlanreizen führte. Neu werden die Lasten nach statistischen Indikatoren bestimmt, die sich auch beim nationalen Finanzausgleich bewährt haben. Der Lastenausgleich besteht aus zwei Gefässen, die vollständig durch den Kanton alimentiert werden. Der geografisch-topografische Lastenausgleich berücksichtigt die Sonderlasten der kleinen, ländlichen Gemeinden und der soziodemografische Lastenausgleich fokussiert auf die Sonderlasten der grösseren Zentrumsgemeinden. Bei der Festlegung der Dotationen der beiden Gefässe hat der Kanton einen gewissen Handlungsspielraum. Aktuell sind 14 Mio. Franken für den geografisch-topografischen und 6 Mio. Franken für den soziodemografischen Ausgleich eingerechnet. 

Fallschirm für Kleingemeinden

Das Gesetz sieht schliesslich noch Strukturbeiträge für die finanzschwächsten Gemeinden vor. «Wir haben von Anfang an klar festgehalten, dass wir mit der Neuregelung des Finanzausgleichs nicht eine Strukturreform anstreben» führt Kälin aus. «Es gibt immer wieder Herausforderungen, welche die Kleinstgemeinden schlicht nicht alleine stemmen können». Dafür werden zusätzliche Strukturbeiträge geschaffen. Diese stellen sicher, dass keine Gemeinde mit dem neuen Finanzausgleich schlechter fährt als bisher. Aktuell sind 2 Mio. an jährlichen Strukturbeiträgen vorgesehen. Der Regierungsrat hat auch hier einen gewissen Handlungsspielraum.

Grosse Einigkeit

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden und Bezirken sowie auch bei den Parteien hat eine breite Unterstützung für die Neuregelung gezeigt. Die Staatswirtschaftskommission hat an ihrer Sitzung noch letzte Anpassungen vorgenommen und das Gesetz fast einstimmig dem Kantonsrat überwiesen. «Es ist ein Mammutprojekt, das eine spürbare positive Wirkung für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger haben wird», sagt der Präsident nicht ohne Stolz und lobt auch die Verwaltung. «Das Finanzdepartement hat einen gewaltigen Effort geleistet, um das Paket in relativ kurzer Zeit beschlussreif zusammenzuschnüren. Wir sind nun auf der Zielgeraden».

Die Debatte im Kantonsrat ist für die Oktobersession traktandiert. Vorgesehene Inkraftsetzung ist der 1. Januar 2025.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Fredi Kälin, Tel. 078 666 34 28

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