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Kinderbetreuungsgesetz in Kraft gesetzt

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Damit will er zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen und die Standortattraktivität des Kantons Schwyz stärken.

Am 27. April 2022 hat der Kantonsrat mit 78 zu 14 Stimmen ein Kinderbetreuungsgesetz beschlossen. Am Dienstag, 19. September 2023, hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und eine Kinderbetreuungsverordnung erlassen, mit welcher er die Details für den Vollzug des Gesetzes regelt. Ziel ist, Schwyzer Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit zu erleichtern und so auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Das heisst, dass Kostengutsprachen und Beiträge betreffend die familienergänzende Kinderbetreuung ab dem 1. August 2024 erteilt und ausgerichtet werden können. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Die Gemeinden werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2024 näher informieren.

Finanzielle Unterstützung für Familien

Schwyzer Eltern, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- oder Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte (Kita), Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von Fr. 153 215.-- die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten. Die Ermittlung des anspruchsberechtigten Einkommens ist im Kinderbetreuungsgesetz und in der Kinderbetreuungsverordnung geregelt. Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich zu je 50 % mit einkommensabhängigen Beiträgen an den Kosten der Eltern, welche für familienergänzende Betreuung anfallen.

Flexibilität und Qualität

Die Kinderbetreuungsbeiträge werden allen anspruchsberechtigten Eltern ausbezahlt, unabhängig davon, ob sie ihr Kind im Kanton Schwyz oder ausserkantonal betreuen lassen. Dadurch können Eltern flexibel entscheiden, welche Betreuungslösung ihnen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit am besten entspricht. In der Kinderbetreuungsverordnung werden einheitliche Qualitätsstandards für Kinderbetreuungsangebote im Kanton Schwyz definiert. Für die Umsetzung dieser Standards ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

Publikation im Amtsblatt

Die Inkraftsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes und die Kinderbetreuungsverordnung werden im Amtsblatt des Kantons Schwyz vom 29. September 2023 publiziert. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der beiden Erlasse bereits heute auf Anfrage in der Fragestunde im Schwyzer Kantonsrat bekannt gegeben.

Staatskanzlei

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