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Richtplananpassung 2022 und Einführung eines öV-Nachtangebots

Vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt die regierungsrätlichen Vorlagen

(Stk) Die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO) hat an ihrer Sitzung vom 28. September 2023 die Richtplananpassung 2022 sowie Anpassungen am öV-Grundangebot 2024–2027 beraten. Die Kommission unterstützt die Vorlagen des Regierungsrates und beantragt dem Kantonsrat, diesen ebenfalls zuzustimmen.

Richtplananpassung 2022

Die Richtplananpassung 2022 umfasst die Schwerpunktthemen Arbeitszonenbewirtschaftung, Landschaftskonzeption, Kompensation der Fruchtfolgeflächen, Handlungsbedarf an Fliessgewässern sowie Wasserkraftnutzung und Windenergie. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Richtplanthemen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die RUVEKO konnte sich bei der Erarbeitung der Richtplananpassung 2022 bereits mehrmals zur Vorlage äussern. Insbesondere wurden die Themen Landschaftskonzeption und Windenergie, welche bei der öffentlichen Mitwirkung intensiv diskutiert wurden, bereits an der Kommissionssitzung vom 20. April 2023 behandelt. Soweit möglich, wurden die Inputs aus der Kommission bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage berücksichtigt. Nach der breit abgestützten Mitwirkung hat der Regierungsrat die Richtplananpassung 2022 am 20. Juni 2023 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Die RUVEKO hat sich als vorberatende Kommission an der Sitzung am 28. September 2023 nun abschliessend mit dem Geschäft befasst. Die Richtplananpassung 2022 wurde insgesamt mehrheitlich positiv gewürdigt. Der Richtplan wird als wichtiges strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons wahrgenommen. Debattiert wurde über die Schwerpunktthemen, aber auch über weitere aktuelle und regionale Themen im Richtplan. Von allen Parteien wird die Notwendigkeit der Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen grundsätzlich anerkannt. Die Ergänzung des Regierungsrates im Rahmen des Erlasses, dass für öffentlichen Bauten und Anlagen eine Ausnahme gelten soll, wird kritisch beurteilt und seitens Kommission abgelehnt. Die Stützung und der Ausbau der erneuerbaren Energien finden jedoch grundsätzlichen Zuspruch. Die Vorranggebiete für die Windenergie wurden kontrovers diskutiert. Mit der Schlussabstimmung beantragt eine Mehrheit der Kommission dem Kantonsrat, die Richtplananpassung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Nächste Schritte

Die Richtplananpassung 2022 wird nun dem Kantonsrat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Danach wird der angepasste Richtplan dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Für die Behörden des Kantons Schwyz und die Schwyzer Gemeinden ist die Richtplananpassung 2022 bereits mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der Richtplan auch für den Bund sowie die Nachbarkantone behördliche Verbindlichkeit.

Anpassung des öV-Grundangebots 2024–2027

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat zwei Anpassungen im Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs für die Jahre 2024–2027 zur Genehmigung. Einerseits soll das öV-Grundangebot in seiner Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden, womit die notwendige zeitliche Harmonisierung zwischen den Bestellperioden des Bundes und dem öV-Grundangebot hergestellt werden kann. Andererseits soll ab 2025 ein Nachtangebot eingeführt werden, mit welchem in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen Heimreiseverbindungen ab Luzern in den inneren Kantonsteil sowie ab Zürich in den inneren und äusseren Kantonsteil sowie nach Einsiedeln angeboten werden. Dieses Nachtangebot wird als Pilotbetrieb auf den öV-Hauptachsen der urbanen und periurbanen Gebiete des Kantons eingeführt, wobei abgesehen vom bereits bestehenden Schienenangebot zwischen Zürich und Lachen die neuen Nachtlinien mit Bussen abgedeckt werden. Die aus dem Nachtangebot resultierenden Zusatzkosten für die öffentliche Hand belaufen sich auf insgesamt 0.8 bis 1.1 Mio. Franken pro Jahr.

Die RUVEKO unterstützt die Anträge des Regierungsrates, zumal der Auftrag zur Einführung eines Nachtangebots auf einem vom Kantonsrat erheblich erklärten parlamentarischen Vorstoss beruht. Dabei hat die Kommission aber noch einmal auf die Wichtigkeit eines begleitenden Monitorings hingewiesen, mit dem die tatsächliche Nachfrage nach diesem neuen Angebot während der nächsten Jahre konkret erhoben werden kann. Die entsprechenden Erkenntnisse sollen dazu dienen, spätestens mit Ablauf des Pilotbetriebs im Jahr 2028 am Angebot allfällige Anpassungen vorzunehmen.

Im November im Kantonsrat

Die vom Regierungsrat beschlossenen Anpassungen werden nun dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Seine Beschlussfassung ist für November 2023 vorgesehen.

Staatskanzlei

Auskunft: Kantonsrat Markus Vogler, Kommissionspräsident, Tel. 079 386 12 92

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