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Ausgabenbewilligung Hirschenbrücke und Teilrevision Strassengesetz

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die regierungsrätlichen Vorlagen

(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Peter Dettling, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung von 16.62 Mio. Franken für die Sanierung und den Ausbau der Hirschenbrücke in Altendorf (Hauptstrasse Nr. 3) und der Teilrevision des Strassengesetzes zuzustimmen.

Neue Langsamverkehrsbrücke Hirschen
In Altendorf im Bereich Hirschenbrücke, auf einer Abschnittslänge von ca. 450 m, fehlt eine Infrastruktur für den Veloverkehr. Auch in Bezug auf die Schulwegsicherheit sind auf diesem Abschnitt entsprechende Defizite vorhanden. Diese Lücken sollen nun mit einer neuen Langsamverkehrsbrücke über die Gleisanlage der SBB geschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird die Kantonsstrasse im Bereich zwischen dem Knoten Hirschen und dem Kreisel Seehof ausgebaut. In Fahrtrichtung Lachen wird ein Velostreifen realisiert. Dazu wird das bestehende Trottoir auf der Hirschenbrücke für die Velofahrer umgenutzt. In Fahrtrichtung Altendorf wird der Velofahrer im Bereich der Einmündung Bahnweg ab dem neuen Radstreifen auf die neue Langsamverkehrsbrücke geführt und anschliessend um den geplanten Kreisel geleitet. Für den öffentlichen Verkehr sind im Rahmen des Projektes ebenfalls Verbesserungen vorgesehen (neue Bushaltestellen im Bereich der neuen Überbauung «Im Quellgrün» in beiden Fahrtrichtungen). Zudem wird der Knoten Hirschen mit einer Kreisellösung auf das künftige Verkehrsaufkommen angepasst.

Einstimmige Zustimmung
Nachdem die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen über das Projekt anlässlich ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2023 detaillierte Informationen erhalten hatte, stimmte sie der Ausgabenbewilligung von 16.62 Mio. Franken einstimmig zu. Unterstützt auch der Kantonsrat die beantragte Ausgabenbewilligung und werden die vom Regierungsrat im Rahmen der Projektgenehmigung abgewiesenen Einsprachen nicht weitergezogen, kann voraussichtlich im Februar 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Teilrevision des Strassengesetzes
Im Weiteren behandelte die Kommission die Teilrevision des Strassengesetzes, mit der das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von Hauptstrassen neu geordnet werden soll, indem die bisherigen Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren ablauftechnisch zusammengelegt werden. Damit soll dem Gebot der Koordination der betroffenen raumplanerischen Aspekte mit dem konkreten Bauprojekt umfassend Nachachtung verschafft, einem Urteil des Bundesgerichts zum kantonalen Nutzungsplan des vormals geplanten Zubringers Halten Rechnung getragen und eine gewisse Verfahrensbeschleunigung herbeigeführt werden.

Grossmehrheitliche Zustimmung
Diskussionen ergaben sich in der Kommissionsberatung bei der Frage, ob auch den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, anstelle des Nutzungsplanungsverfahrens direkt das Projektgenehmigungsverfahren vorzusehen. Während dies von der Kommissionsmehrheit abgelehnt wurde, stellte eine Kommissionsminderheit dazu einen entsprechenden Minderheitsantrag. Der Gesamtvorlage stimmte die Kommission grossmehrheitlich zu.

Kenntnisnahme Strassenbauprogramm
Schliesslich wurde der Kommission das Strassenbauprogramm für die kommenden 15 Jahre, das vom Regierungsrat alle zwei Jahre aktualisiert wird, vorgestellt und von dieser zur Kenntnis genommen.
 

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission

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