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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes 3. Etappe

Anpassung des Nutzungsplanverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der vorliegenden Vorlage werden namentlich das kommunale Nutzungsplanverfahren der gelebten Praxis angepasst und das Baubewilligungsverfahren beschleunigt.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz trat auf den 1. September 1988 in Kraft. In den letzten Jahren verlangten einerseits Änderungen des Bundesrechts (Mehrwertausgleich und Baulandmobilisierung) und andererseits verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie Erfahrungen aus der Verwaltungs- und Gerichtspraxis Änderungen des kantonalen Planungs- und Baurechts. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 eine weitere Teilrevision des PBG (2. Etappe) verabschiedet. Dabei wurden jedoch wichtige Aspekte ausgeklammert.

Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Raumplanung-, Umwelt-, Verkehr- und Energie gelangte nach dieser Kantonsratssitzung zum Schluss, dass nun ohne Verzug alle anstehenden Revisionspunkte in einer weiteren Vorlage abzuhandeln seien. Der Regierungsrat stimmte diesem Vorgehen zu und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der vorliegenden Teilrevision, welche namentlich folgende Punkte umfasst:

  • Anpassung des kommunalen Nutzungplanverfahrens an die gelebte Praxis;
  • Behandlung der hängigen parlamentarischen Vorstösse, insbesondere zum Baubewilligungsverfahren (inklusive vorzeitiger Baubeginn);
  • Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Planungs-, Bewilligungs- und Mehrwertabgabeverfahren;
  • Diverse Anpassungen in den Bereichen Minergie, Mehrwertabgabe, Gewässerabstand, Zonengrenzabstand, Solaranlagen und Strafbestimmungen.

Der Regierungsrat hat das teilrevidierte Gesetz zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird Anfang 2024 im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei

Auskunft: Thomas Huwyler, Vorsteher Amt für Raumentwicklung, 041 819 20 05 (erreichbar Montag, 6. November 2023, 10.45 – 11.45 Uhr)

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