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Vereinfachung des Verfahrens für den Bau von Solaranlagen

Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, damit der Kanton Schwyz seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann. Damit Solarprojekte an Gebäuden schneller umgesetzt werden können, braucht es unkompliziertere Bewilligungsverfahren. Mit der neuen Planungshilfe für Solaranlagen vereinfacht der Kanton Schwyz den Bau von Solaranlagen an Gebäuden und zeigt auf, in welchen Fällen erhöhte Anforderungen gelten. Mit der neuen Planungshilfe werden ebenfalls die Anpassungen im Raumplanungsgesetz im Kanton Schwyz berücksichtigt.

Die Strom- und Wärmeproduktion durch Solaranlagen ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Versorgungssicherheit der Schweiz. Im Kanton Schwyz machen Photovoltaik-Anlagen mit 59 GWh bereits heute knapp 8.5 % der Stromproduktion aus (Stand 2022). Trotz der steigenden jährlichen Zubauraten müssen noch mehr und noch schneller Solaranlagen gebaut werden. Um dies zu unterstützen, hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretenden aus dem Amt für Landwirtschaft, dem Amt für Kultur, dem Amt für Raumentwicklung, dem Amt für Wald und Natur sowie dem Amt für Umwelt und Energie die Planungshilfe für Solaranlagen aus dem Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Auch absehbare Änderungen, beispielsweise durch die Verabschiedung des Mantelerlasses, können so künftig schneller in die kantonale Planungshilfe übernommen werden. Die Planungshilfe ist unter www.sz.ch/solar («Planungshilfe für Solaranlagen auf und an Gebäuden») einsehbar.

Interessen der Energieproduktion gehen ästhetischen Anliegen oft vor
Mit den Anpassungen der Raumplanungsverordnung und des Planungs- und Baugesetzes wurden die gestalterischen Anforderungen für meldepflichtige Anlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen und weiteren, unempfindlichen Siedlungszonen wie Industriezonen gelockert. In diesen Zonen gehen die Interessen der Energieproduktion grundsätzlich den ästhetischen Anliegen vor. Mit der Planungshilfe nimmt der Kanton Schwyz die neuen Regelungen auf, erläutert die Anforderungen für meldepflichtige Solaranlagen und schafft so die notwendige Transparenz. Auch im Hinblick auf Solaranlagen, die im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren behandelt werden, werden weitere Eckpunkte festgelegt. Solaranlagen können so im Kanton Schwyz rasch und unkompliziert realisiert werden und leisten einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung sowie zum Klimaschutz.

Finanzielle Unterstützungen für den Bau von Solaranlagen
Die Installation von Solaranlagen für die Produktion von Strom wird grosszügig durch den Bund gefördert, während der Kanton thermische Solaranlagen finanziell unterstützt. Einige Gemeinden und Bezirke bieten zudem zusätzliche Förderprogramme in diesem Bereich an. Die Homepage www.energiefranken.ch bietet eine rasche Übersicht über sämtliche verfügbaren Förderbeiträge in den Bereichen Gebäude, Mobilität und kommunale Entwicklung.

Umweltdepartement

Auskunft: Sandro Patierno, Departementsvorsteher Umweltdepartement, 041 819 21 00

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