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Steigende Nachfrage nach Förderbeiträgen bei der Gebäudesanierung

Streichung Bonus ab 2024 infolge knapper werdender Mittel

Die in den letzten Jahren steigende Nachfrage nach Förderbeiträgen für die Gebäudesanierung führt dazu, dass das bereitgestellte Budget von rund 9.5 Mio. Franken für 2023 bis Ende Jahr ausgeschöpft sein wird. Aufgrund der allgemein erhöhten Nachfrage beim nationalen Gebäudeprogramm werden die Mittel aus der CO2-Abgabe des Bundes immer knapper. Deshalb werden die Ergänzungsbeiträge des Bundes im nächstem Jahr gekürzt. Dem Kanton Schwyz stehen für das Förderprogramm im nächsten Jahr nur noch rund 7 Mio. Franken zur Verfügung.

Das Gebäudeprogramm zeigt grosse Wirkung: Über 850 Anträge konnten bis anfangs Dezember für Förderbeiträge in der Höhe von über 9 Mio. Franken bewilligt werden. Jedes einzelne Gesuch ist letztlich ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, denn Gebäude sind in der Schweiz immer noch für einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Aus diesem Grund fördern Bund und Kanton Gebäudesanierungen und den Ersatz von fossilen Heizungen. Gemeinsam muss das Ziel «Alle Gebäude bis 2050 fossilfrei» umgesetzt werden. Das Geld für die Beiträge des Bundes stammt dabei aus dem Topf der CO2-Abgaben auf fossile Brennstoffe.

In diesem Jahr wurden bereits für rund 180 Gebäude Fördergelder für energetische Sanierungen zugesichert. Zusätzlich wurden Fördermittel für den Ersatz von über 500 Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien genehmigt. Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Branchen, welche für die Gebäudemodernisierungen zuständig sind. Die Auftragsbücher der Unternehmer in der Baubranche sind voll, das bekommen auch die Hauseigentümer bei den Lieferzeiten zu spüren.

Wichtigste Förderbedingung: Gesuch vor Baubeginn
Zu spät eingereichte Fördergesuche können nicht berücksichtigt werden. Gemäss Förderreglement sind die Gesuche zwingend vor Baubeginn einzureichen. Gesuche, welche nach Baubeginn eingereicht werden, können deshalb nicht berücksichtigt werden.

Kürzung der Mittel im Jahre 2024
Da durch das Gebäudeprogramm laufend Öl- und Gasheizungen ersetzt werden, gehen folglich auch die Abgaben aus dem Verkauf dieser fossilen Brennstoffe sukzessive zurück. Einen weiteren Einfluss auf die Verteilung der Bundesmittel an die Kantone haben neben der Wirksamkeit der kantonalen Programme auch die von den Kantonen für das Gebäudeprogramm zur Verfügung gestellten Mittel. Diese sind seit 2020 stetig gestiegen, damit verbunden stiegen auch die Ergänzungsbeiträge des Bundes. Gemäss Prognose des Bundes reduzieren sich die Bundesbeiträge im Kanton Schwyz im Jahr 2024 von 7.1 Mio. Franken auf 4.5 Mio. Franken, so dass insgesamt für das Förderprogramm anstelle der 9.5 Mio. Franken (2023) im nächsten Jahr noch rund 7 Mio. Franken zur Verfügung stehen werden.

Auswirkungen auf das kantonale Förderprogramm
Im Jahr 2021 wurde ein Bonus von Fr. 20.-- zum Förderbeitrag von Fr. 60.-- eingeführt, um einen zusätzlichen befristeten Anreiz zur Erhöhung der Sanierungsrate bei Gebäudehüllensanierungen zu schaffen. Dieser Bonus von Fr. 20.-- pro Quadratmeter Dämmfläche wird im kommenden Jahr gestrichen. Mit dem Verzicht auf den Bonus erfolgt auch eine Anpassung an die benachbarten Kantone. Aktuell haben alle Zentralschweizer Kantone den Beitrag in diesem Modul mit Fr. 60.-- festgelegt. Sehr grosse Gebäude mit grossen Gebäudehüllenflächen und grossen Heizungsanlagen können hohe Förderbeiträge auslösen und entsprechend das Förderbudget belasten. Bisher wurde der maximale Beitrag für einzelne Objekte auf Fr. 500 000.-- festgelegt, dieser wird nun auf Fr. 300 000.-- reduziert.

Umweltdepartement

  • Aufgrund von Wartungsarbeiten bleibt das Gesuchsportal vom 16. Dezember 2023 bis und mit 7. Januar 2024 geschlossen. Während dieser Zeit können keine Gesuche eingereicht werden.
  • Informationen zum kantonalen Förderprogramm

Auskunft: Simon Kümin, Sachbearbeiter Energiefachstelle, 041 819 15 54 (erreichbar: 10.00 - 11.30 Uhr)

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