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Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr

Vorlage zur Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes an den Kantonsrat verabschiedet

Der Regierungsrat unterbreitet den Entwurf zur Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRP) zur Beschlussfassung durch den Kantonsrat. Mit der Teilrevision sollen die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen werden.

Im Regierungsprogramm 2020–2024 hält der Regierungsrat fest, die Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche – sprich die digitale Transformation – aktiv mitgestalten und die sich daraus für Gesellschaft und Wirtschaft ergebenden Chancen im staatlichen Bereich nutzen zu wollen. Gleichzeitig sind mögliche Risiken zu minimieren. Die fortschreitende Digitalisierung stellt zusehends Ansprüche an die öffentliche Verwaltung. Die Bevölkerung kann mit der öffentlichen Hand oftmals nicht im gleichen Mass digital interagieren wie mit privatwirtschaftlichen Dienstleistern, obwohl vielerorts ein Bedürfnis danach besteht.

Eine der Ursachen ist in den noch fehlenden Rahmenbedingungen und Werkzeugen der öffentlichen Verwaltung zu verorten. Die notwendigen, übergreifenden rechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme digitale Interaktion sind für gewisse Prozesse nicht gegeben. Die vorhandenen Grundlagen orientieren sich meist an der papiergebundenen Abwicklung. Aufgrund der bestehenden Unterschriftserfordernisse können keine digitalen Verfügungen erstellt oder elektronische Eingaben akzeptiert werden. Gleiches gilt umso mehr für eine eigentliche elektronische Verfahrensabwicklung. Um den entsprechenden Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen gerecht zu werden, sollen nun die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Diese Teilrevision eröffnet dabei lediglich die Option für eine digitale Abwicklung, die bereits bestehenden, physischen Kanäle sollen beibehalten werden. Mit der Teilrevision des VRP wird der rechtliche Grundstein für eine digitale Geschäftsabwicklung geschaffen, in diversen Aufgabenbereichen sind jedoch noch zusätzliche rechtliche und technische Voraussetzungen zu schaffen, bevor eine vollständig digitale Abwicklung möglich ist.

Aufgrund der Vernehmlassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage sollen als grösste Anpassung die Behörden künftig digitale Eingaben konsequent akzeptieren müssen, wobei ihnen gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen gewährt werden soll. Ursprünglich angedacht war, dass digitale Eingaben nur dann möglich sein sollen, wenn eine Behörde den entsprechenden Kanal auch anbietet.

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrat Herbert Huwiler, Vorsteher Finanzdepartement, 041 819 23 00

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