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Startschuss für elektronisches Patientendossier im Kanton Schwyz

Bessere Vernetzung zwischen Gesundheitsversorgern und Patienten

Das elektronische Patientendossier ist auf gutem Weg. (Foto: Kanton Schwyz)

Der Kanton Schwyz bietet seinen Einwohnern neu die Möglichkeit, online ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen. Das Angebot ist kostenlos. Die Besitzer eines elektronischen Patientendossiers entscheiden, wer Zugang zu den hinterlegten medizinischen Daten hat.

Ab sofort können Bewohner des Kantons Schwyz ihr persönliches elektronisches Patientendossier (EPD) kostenlos online eröffnen. Das elektronische Patientendossier ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person – zum Beispiel Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Röntgenbilder oder Medikationslisten. Zugang zum elektronischen Patientendossier haben ausschliesslich der Patient sowie die an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen, sofern der Patient ihnen entsprechende Rechte gewährt hat. Dank des elektronischen Patientendossiers sind die Daten jederzeit online und von überall abrufbar. Je mehr Gesundheitsversorger und Patienten sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen, desto grösser wird der Nutzen ausfallen. Für Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung, sich einem Anbieter des elektronischen Patientendossiers anzuschliessen.

Voraussetzungen für das elektronische Patientendossier
Personen, die sich online registrieren, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Online-Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers werden ein Smartphone (iPhone 7 mit iOS 13 oder neuer oder ein Android-Gerät mit Betriebssystem Oreo 8 oder neuer) und ein Zugang zu einem E-Mail-Konto benötigt. Zudem braucht es für die Registrierung einen biometrischen Reisepass oder eine Identitätskarte. Ebenfalls wird für die Eröffnung eine SwissID benötigt. Diese kann während des Eröffnungsprozesses online erstellt werden.

Hohe Bedeutung des Datenschutzes
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind beim EPD von zentraler Bedeutung. Dafür sorgen das Datenschutzgesetz und das Bundesgesetz zum EPD. Jeder Anbieter des EPD wird umfassend geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert. Damit wird sichergestellt, dass die Dokumente im EPD vor fremden Zugriffen geschützt und sicher abgelegt sind.

Weitere Informationen

Amt für Gesundheit und Soziales

Auskunft: Philipp Sinniger, Leiter Abteilung Gesundheitsversorgung, 041 819 16 92

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