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Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen: Digitales Amtsblatt

Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens

Aus Gründen der Effizienz soll der Kanton Schwyz sein Amtsblatt künftig nur noch in elektronischer Form und mit einer gut ausgestatteten Suchfunktionalität zur Verfügung stellen. Eine Ausgabe in gedruckter Form ist nicht mehr zeitgemäss.

An seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 hat der Kantonsrat die Motion M 6/22 «Bürgerfreundliches Amtsblatt» erheblich erklärt. Bereits im Jahr 2017 hatte der Regierungsrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die damaligen Rückmeldungen haben ergeben, dass das digitale Amtsblatt zwar eingeführt werden könnte, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Amtsblatt auch weiterhin noch gedruckt werde. Das entsprechende Projekt wurde damals aus Kostengründen eingestellt. Mit der erheblich erklärten Motion nahm der Kantonsrat dieses Ansinnen wieder auf. Nachdem die Anzahl der Abonnenten des gedruckten Amtsblattes stetig zurückgeht, ist es nicht mehr angezeigt, «doppelgleisig» zu fahren. Kantone, welche die Druckversion nicht eingestellt haben, tun dies unter anderem deshalb, weil die Amtspublikationen Teil eines Druckerzeugnisses sind, welches andere Informationen und Anzeigen umfasst. Dies trifft auf den Kanton Schwyz nicht zu, weshalb nur ein ausschliesslich digital erscheinendes Amtsblatt zukunftsgerichtet ist.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. Juli 2024.

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrat Xaver Schuler, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, 041 819 20 00

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