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Fristerstreckung Steuererklärung

  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie das Geburtsdatum (bei verheirateten Personen das Geburtsdatum des Ehemannes). Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung.
  • Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
  • Fristerstreckungsgesuche können bis Ende März beziehungsweise vor Ablauf einer bereits bewilligten Fristerstreckung eingereicht werden.
  • Alle untenstehenden Felder sind zwingend auszufüllen.
  • Bei Fragen zu Fristerstreckungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.
     
Fristverlängerung

Format: TT.MM.JJJJ

Sicherheitsprüfung

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