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Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wird durch den Oberstaatsanwalt geleitet. Sie ist in fünf Abteilungen und den Zentralen Dienst gegliedert.

Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von durch Erwachsene oder Jugendliche begangene Straftaten. Sie leitet das Vorverfahren, führt Strafuntersuchungen durch und schliesst diese mit Strafbefehl, Anklage oder Einstellung ab. Allfällige Anklagen vertritt sie vor den Gerichten. In Jugendstrafsachen vollzieht sie zusätzlich die Strafen und Massnahmen. Ausserdem leistet sie internationale und nationale Rechtshilfe in Strafsachen.

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