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Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen

Bestätigung der Staatsanwaltschaft zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation (Art. 24a BüG)

Ab 10 Jahren müssen Bewerberinnen und Bewerber dem Gesuch um erleichterte Einbürgerung eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft betreffend allfällige Strafverfahren gegenüber Minderjährigen für die letzten fünf Jahre beilegen.

Bestellverfahren

Diese Bestätigung kann mittels

beantragt werden und ist gebührenpflichtig.

Zahlungsmodalitäten

Bei Einreichung des Formulars ist die Gebühr von CHF 20.– auf das Postkonto 60-7790-4 (IBAN CH72 0900 0000 6000 7790 4), lautend auf Jugendstrafsachen c/o Amt für Justizvollzug des Kantons Schwyz, 8836 Bennau mit dem Vermerk «Bestätigung für Einbürgerung von …» zu bezahlen. Die Bestätigung wird nach Eintreffen der Zahlung per Post zugestellt.

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