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Beschaffungsleitfaden

Um die Harmonisierung des Beschaffungsrechts auch in der Umsetzung zu gewährleisten, haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den gemeinsamen Beschaffungsleitfaden TRIAS erarbeitet. Der Leitfaden soll als schlankes und praxistaugliches Instrument mit einem massvollen Detaillierungsgrad aufgebaut sein.

Einerseits bestehen Faktenblätter zum gemeinsamen Beschaffungsleitfaden. Die Faktenblätter TRIAS  greifen neue Themen des Beschaffungsrechts auf und sollen die Beschaffungsstellen beim Vollzug unterstützen.

Anderseits besteht der eigentliche Beschaffungsleitfaden. Er führt digital durch das Beschaffungsverfahren.

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