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Aktuelles

Aktuelles zum Herdenschutz 2024

Wir haben aktuelle Informationen zum Herdenschutz 2024 auf www.sz.ch/lbw/herdenschutz aufgeschaltet. 

Alpwirtschaft

Änderungen der Beiträge für Schafe und Herdenschutzbeitrag

Der Beitrag für Schafe mit ständiger Behirtung wird per 2024 angepasst:

Sömmerungsbeitrag 2024

CHF pro NST

Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen

400 500

Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei Umtriebsweiden

320

Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei übrigen Weiden

120

übrige raufutterverzehrende Nutztiere

40

Dafür erfolgt neu ein Zusatzbeitrag für die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen:

Zusatzbeitrag Herdenschutzmassnahmen 2024

CHF pro NST

Schafe, mit Ausnahme Milchschafen, bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweide

250

Milchschafe

250

Ziegen

250

Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, bis 365 Tage alt

250

Für die Umsetzung einzelbetrieblicher Herdenschutzmassnahmen wird ein Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet, die auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben gehalten werden.

Der Zusatzbeitrag wird ausgerichtet, wenn:

  • Schutzmassnahmen nach Artikel 10quinquies der Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 umgesetzt werden;
  • ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept eingehalten wird; und alle Tiere einer Tierkategorie nach dem Herdenschutzkonzept geschützt werden.
  • Das Herdenschutzkonzept muss aufzeigen, mit welchen betrieblichen und technischen Massnahmen und Vorkehrungen eine oder mehrere Tierkategorien während der Sömmerungszeit vor Grossraubtieren geschützt werden können.
  • Es muss vom Kanton bewilligt werden.
  • Der Kanton überprüft die Einhaltung des Konzepts

Die Konzepte der Schafalpen, welche letztes Jahr erstellt wurden, wurden den Betrieben zugestellt

Betriebe, welche den Herdenschutz bereits angemeldet haben, bleiben angemeldet.

  • Kann das Konzept nicht eingehalten werden, muss ab Kenntnisnahme eine Abmeldung an den Kanton erfolgen. Die Einhaltung wird stichprobenmässig überprüft.
  • Das Gesuch für die Anmeldung des Herdenschutzbeitrages für die übrigen Betriebe wird mit dem jährlichen Hirtenbrief im April/Mai versandt.
  • Für den Herdenschutzbeitrag für Rindvieh bis 365 Tage alt gilt eine 4-fach Zäunung mit Litzen oder ein Schafzaun.

Informationen rund um den praktischen Herdenschutz finden Sie unter www.sz.ch/lbw/herdenschutz

Nationaler Qualitätswettbewerb Süssmost – Finalrunde 2023

Nachdem die Regionen 2017 letztmals die klassische Finalrunde der besten, qualifizierten Obstverarbeitungsprodukte der regionalen Qualitätswettbewerbe durchgeführt hatten, fand diese in diesem Frühling am INFORAMA Oeschberg nach sieben Jahren erstmals wieder statt.

Gleich zwei Kategorien-Siege gingen in den Kanton Schwyz: Bei «Spezial-Säften» an den Mischsaft «Apfel + Cassis» und bei «Gärsäften, Cider und Schaumweinen» an den «Apfelschaumwein Holunder». Beide Säfte wurden von Peter Stutzer aus Küssnacht produziert. Herzliche Gratulation!

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