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Aktuelles

Aktuelle Trockenheit: Massnahmen in der Landwirtschaft

Die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen sind für viele Landwirtschaftsbetriebe eine grosse Herausforderung. Wenn Anforderungen an die Direktzahlungsanforderungen aufgrund des durch Trockenheit bedingten Futtermangels nicht erfüllt werden können, kommt Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung (Höhere Gewalt) zur Anwendung.

Die entsprechende Meldepflicht an die zuständige kantonale Behörde für die Geltendmachung von höherer Gewalt wird per sofort aufgehoben. Sie gilt nur für die Trockenheit im Ganzjahresgebiet und für das laufende Jahr 2026.

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