Schulgesundheitsdienst
Der Schulgesundheitsdienst (SGD) bildet das fachliche, organisatorische und menschliche Bindeglied zwischen Kindern, Schularzt und Schulärztin, Schule, Lehrpersonen und Eltern. Er überwacht insbesondere den Gesundheitszustand der Schulkinder während der obligatorischen Schulpflicht durch periodische Untersuchungen.
Dienstleistungen des Schulgesundheitsdienstes
Unsere Dienstleistungen richten sich an schulpflichtige Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Eltern. Wir sind eine Drehscheibe zur Vermittlung von Fachpersonen (verschiedene medizinische Bereiche, Sozialarbeiter) und Angeboten bei gesundheitlichen Fragen und Problemen.
im Kindergarten (1. obligatorisches Schuljahr)
Information der Eltern, die empfohlene ärztliche Untersuchung vor Schuleintritt / Impfung ihres Kindes bei ihrer Kinderärztin / ihrem Kinderarzt durchführen zu lassen
in der 1. Klasse der Primarstufe (2. obligatorisches Schuljahr)
Seh- und Hörtest, Größe und Gewicht, eine körperliche Reihenuntersuchung und Impfung durch den Schularzt
in der 4. Klasse der Primarstufe (5. obligatorisches Schuljahr)
Seh- und Hörtest, Größe und Gewicht
in der 2. Klasse der Sekundarstufe I (9. obligatorisches Schuljahr)
Seh- und Hörtest, Größe und Gewicht, sowie eine schulärztliche Beratung mittels Fragebogen und Impfungen
Impfungen durch den Schulgesundheitsdienst
Von den empfohlenen Basisimpfungen werden den Kindern folgende Impfungen verabreicht, sofern die Eltern einverstanden sind:
- Starrkrampf-Keuchhusten-Diphtherie/Kinderlähmung (Kombinationsimpfung)
- Masern-Mumps-Röteln (Kombinationsimpfung).
Weitere Informationen rund ums Impfen finden Sie unter Impfungen und Impfungen & Prophylaxe (BAG) .