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Ständeratswahlen 2023: Offenlegung der Finanzierung

Schlussbericht der Finanzkontrolle

Am 22. Oktober 2023 fanden die Ständeratswahlen statt. Seit Inkraftsetzung des kantonalen Transparenzgesetzes muss die Finanzierung der Walkampagnen offengelegt werden. Einreichungs- und Prüfstelle ist die kantonale Finanzkontrolle. Sie hat heute die Schlussrechnungen und ihren Prüfbericht publiziert.

Mit Petra Gössi und Pirmin Schwander hat der Kanton Schwyz letzten Herbst die zwei Ständeratssitze neu besetzt. Sie haben sich in einem Feld von sieben Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Durchgang durchgesetzt. Seit Einführung des Transparenzgesetzes ist die Finanzierung der Wahlkampagnen für den Ständerat offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt online über die kantonale Homepage www.sz.ch/transparenz. Für die Nationalratswahlen gilt dagegen Bundesrecht. Entsprechend erfolgt die Prüfung und Publikation der Finanzierung des Nationalratswahlkampfs über die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Prüfung der Wahlkampf-Abschlussrechnungen durch die Finanzkontrolle
Einreichungs- und Prüfstelle für die Budgets und Abschlussrechnungen ist die Finanzkontrolle des Kantons Schwyz. Sie beobachtet aktiv die Wahlkampagnen und stellt sicher, dass alle, die eine Wahlkampagne geführt haben und dafür mehr als 10 000 Franken aufgewendet haben, dies gesetzeskonform offenlegen. Im Rahmen ihrer Prüfungen hat die Finanzkontrolle nichts festgestellt, das darauf hindeuten würde, dass die Offenlegungspflicht nicht korrekt eingehalten wurde.

Vergleichbarkeit eingeschränkt
Insgesamt wurden Aufwendungen von 502 900 Franken für die Wahlkampagnen ausgewiesen. Die Schlussrechnungen der Kampagnenführenden variiert dabei zwischen 15 000 Franken (Grüne) bis 162 900 Franken (SP). Die Finanzkontrolle stellt jedoch fest, dass die Vergleichbarkeit der Ausgaben eingeschränkt ist, da die Aufteilung der gemeinsamen Ausgaben für die Nationalrats- und Ständeratskampagnen unterschiedlich gehandhabt wurde. Die SVP, FDP und Mitte haben die übergeordneten Wahlkampagnen, die sowohl die Nationalrats- als auch die Ständeratswahlen betrafen, anteilmässig aufgeteilt und nur denjenigen Anteil auf der kantonalen Plattform publiziert, welche die Ständeratswahlen betrifft. Die SP und die Grünen haben die gesamten Aufwendungen für National- und Ständeratswahlkampf publiziert. Beides ist grundsätzlich zulässig.

Finanzkontrolle

Auskunft: Dr. Roland Pfyl, Vorsteher Finanzkontrolle, 041 819 24 08

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