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Interessenbindungen und Kampagnenfinanzierung ab sofort öffentlich

Gesamterneuerungswahlen vom 3. März 2024

Personen, die im Kanton, den Bezirken oder Gemeinden für ein öffentliches Amt kandidieren und in ein solches gewählt werden, müssen gemäss Transparenzgesetz vom 6. Februar 2019 (TPG, SRSZ 140.700) ihre Interessenbindungen offenlegen. Ebenfalls offenzulegen sind Kampagnenfinanzierungen, wenn diese einen gewissen Wert übersteigen.

Die Pflicht zur Offenlegung der Interessenbindungen und der Kampagnenfinanzierungen gilt auch für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 3. März 2024.

Diese Interessenbindungen und Kampagnenfinanzierungen sind ab sofort einsehbar. Weitere Informationen zum Transparenzgesetz sind unter www.sz.ch/transparenz verfügbar.

Staatskanzlei

Auskunft:

  • Kampagnenfinanzierungen: Dr. Roland Pfyl, Leiter Finanzkontrolle, 041 819 24 08
  • Interessenbindungen: Anton Waldvogel, Leiter Kanzlei, Telefon 041 819 26 10

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