Navigieren im Kanton Schwyz

Mehrstufiger Massnahmenkatalog gegen den Lehrpersonenmangel

Erziehungsrat will den Lehrberuf im Kanton Schwyz attraktiver machen

(ER/i) Der Erziehungsrat schlägt gegen den Lehrpersonenmangel bzw. zur Attraktivierung des Lehrberufs einen mehrstufigen Massnahmenkatalog vor. Dieser setzt sich zusammen aus Massnahmen, die je nach politischer Zuständigkeit kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden sollen. Für die verschiedenen Massnahmen sind in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung Kostenfolgen in der Grössenordnung von bis zu 11 Mio. Franken zu erwarten. Diese sind gemäss neuem Kostenteiler ab 2025 je hälftig durch den Kanton bzw. die Schulträger zu tragen.

Auf der Basis einer intensiven Auseinandersetzung mit der Belastungssituation von Lehrpersonen und diversen dazu erstellten Berichten (vgl. Anhang) hat der Erziehungsrat Massnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs ausgearbeitet, welche er in eigener Zuständigkeit beschliessen kann, bzw. den verschiedenen zuständigen politischen Gremien (Regierungsrat bzw. Kantonsrat) zur Beschlussfassung zuweist. Auf der Zeitachse ergeben sich folgende Massnahmen(vorschläge):

Kurzfristige Massnahmen (Umsetzung maximal innert Jahresfrist)

  • Klassenlehrpersonen sollen zur Entlastung dieser wichtigen und stark belasteten Funktion je eine zusätzliche Entlastungslektion zugesprochen erhalten. Für Klassenlehrpersonen der Kindergartenstufe soll damit das Vollpensum auf 28 Lektionen, für diejenigen der Primar- und Sekundarstufe I auf 27 Lektionen reduziert werden.
  • Für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen soll die Besprechungszeit bei einem Vollpensum generell auf 2 Lektionen ausgeweitet werden.
  • Lehrpersonen ohne adäquate Ausbildung sollen bis Ende Schuljahr 2028/29 über die übliche Anzahl von drei Jahren hinaus befristet angestellt bleiben können. Danach gilt wieder die reguläre Frist von max. drei Jahren. Parallel dazu soll das Angebot «Starter Kit» der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) für Lehrpersonen ohne Diplom bis zum Sommer 2028 weitergeführt werden.
  • Nebst einer Konsolidierungsphase (keine neuen Reformen von Seiten Erziehungsrat in den nächsten 12 Monaten) soll ein Abbau der administrativen Belastung (sowohl auf Stufe Kanton als auch bei den Schulträgern) angegangen werden.

Mittelfristige Massnahmen (Umsetzung innerhalb von 2 Jahren)

  • Lehrpersonen mit einem Pensum von 70 % und mehr sollen eine (progressiv ausgestaltete) Lohnerhöhung von bis zu 4 % bekommen.
  • Für die Schulträger soll ergänzend zum integrativen sonderpädagogischen Angebot die Möglichkeit geschaffen werden, sogenannte Förderklassen (Mischform von Kleinklassen) führen zu können. Schulträger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sollen von einem erhöhten IF-Pool im Umfang von 8 Lektionen (Primarschulstufe) bzw. 4 Lektionen (Sekundarstufe I) pro 100 Schülerinnen und Schüler profitieren.
  • Für Lehrpersonen soll der Kündigungstermin im Personalgesetz für Lehrpersonen der Volksschule um zwei Monate nach vorne, auf Ende Januar geschoben werden.
  • Weiter soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen des Amts für Volksschulen und Sport sowie der PHSZ eingesetzt werden, welche Möglichkeiten prüft, wie noch mehr Studienabgängerinnen und -abgänger tatsächlich in den Beruf gebracht werden können. Auch soll das für Schulleitungen freiwillige Angebot der PHSZ zur Unterstützung der Schulträger bei der Personalentwicklung weiter gestärkt werden.

Nebst diesen Massnahmen zur Attraktivierung des Lehrberufs hat der Erziehungsrat dem Bildungsdepartement weiter den Auftrag erteilt, eine längerfristige Verlagerung des Französischunterrichts (heute ab der 5. Primarklasse) auf die Sekundarstufe I zu prüfen. Er verspricht sich davon einerseits eine Stärkung der wesentlichen Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik und andererseits eine gewisse Entlastung der Lehrpersonen der Primarschulstufe.

Erziehungsrat

Auskunft: Landesstatthalter Michael Stähli, Präsident, 041 819 19 15

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken