Gesuch Zahlungsaufschub dBSt
Das Amt für Finanzen kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der direkten Bundessteuer Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung oder Stundung) bewilligen. Stundungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vorzusehen und werden nur in einer finanziellen Notlage gewährt.
Nach Eingang Ihres Gesuches erhalten Sie unseren schriftlichen Entscheid. Das Amt für Finanzen behält sich vor, Gesuche abzulehnen.
Es gilt zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der vereinbarten Stundung das rechtliche Inkasso ausgelöst wird. Der Verzugszins wird sowohl bei Stundungen wie auch bei Ratenzahlungen verrechnet.