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Direkte Bundessteuer

Nach einem Rechnungsversand ist unsere Telefon-Hotline häufig und während einiger Tage überlastet.

Bitte verwenden Sie daher die untenstehenden eServices und beachten Sie die häufigen Fragen und Antworten.

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Häufige Fragen und Antworten

Rechnungsstellung

Warum bekomme ich jetzt eine Rechnung für das letzte Jahr?

Die provisorische direkte Bundessteuer wird in der Regel erst im März vom Folgejahr zur Zahlung fällig. Am 1. März 2024 erhalten Sie eine provisorische Rechnung 2023, welche bis 31. März 2024 zahlbar ist.

Gilt für den Versand der provisorischen Rechnung ein Mindestbetrag?

Ja, provisorische Rechnungen werden in der Regel erst ab einem Steuerbetrag von CHF 300.– fakturiert.

Fälligkeit, Ratenzahlung und Stundung

Was ist zu tun, wenn die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden kann?

Sie können schriftlich oder über die Onlineformulare auf unserer Website ein begründetes Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuch mit einem konkreten Zahlungsvorschlag einreichen.

Bitte vergessen Sie nicht, die auf der Rechnung aufgeführte PID-Nummer (Personen Identifikation Nummer) anzugeben. Beachten Sie, dass eine Ratenzahlung bzw. Stundung die Fälligkeit der Rechnung nicht aufschiebt und ein Verzugszins ab Fälligkeit der Rechnung berechnet wird.

Wie kann die Rechnung beglichen werden?

Sie können die Steuerrechnungen via Bank- oder Postzahlung überweisen.

Als kantonale Einzahlungsstelle für Barzahlungen gelten sämtliche Poststellen. Das Amt für Finanzen nimmt keine direkte Barzahlung entgegen.

Muss die Rechnung trotz Einsprache oder Beschwerde beglichen werden?

Ja. Der Fälligkeitstermin bleibt unverändert, auch wenn gegen die Veranlagungsverfügung Einsprache oder Beschwerde erhoben wurde (vgl. DBG Art. 161 Abs. 5).

Die Verzinsung beginnt am Folgetag nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Ist die gewährte Stundung bzw. Zahlungsvereinbarung nach der Zustellung einer neuen Rechnung weiterhin gültig

Nein. Eine Stundung bzw. Zahlungsvereinbarung ist nur auf eine Rechnung bezogen.

Wenn eine neue Rechnung zugestellt wird und der Steuerbetrag nicht innert Frist bezahlt werden kann, muss erneut für eine Stundung bzw. Zahlungsvereinbarung angefragt werden.

Familienbesteuerung

Das Kind ist volljährig, lebt mit mindestens einem Elternteil zusammen und befindet sich noch in der Erstausbildung. Wird ein Kinderabzug nach Art. 36 DBG gewährt?

Ja, DBG Art. 36 Abs. 2 gewährt einen Ermässigungsbetrag pro Kind.

Ein auf der provisorischen Rechnung nicht berücksichtigter Kinderabzug kann erst mit der definitiven Rechnung angepasst werden.

Warum steht auf der Rechnung der Tarif «verheiratet», obwohl der Zivilstand alleinerziehend ist?

Wenn ein Kind oder mehrere Kinder (minderjährig oder in Erstausbildung) mit einem Elternteil zusammenlebt/ -leben, wird die Steuer zum Tarif «verheiratet» berechnet.

Dieser Tarif ist geringer als der Tarif für Alleinstehende. In diesem Fall kann der Tarif «verheiratet» auch als Einelterntarif bezeichnet werden.

Allgemeine Fragen

Wem wird ein Steuerguthaben bei Trennung oder Scheidung ausbezahlt?

Sofern das Steuerguthaben noch eine gemeinsame Veranlagungsperiode betrifft, erfolgt die Auszahlung des Steuerguthabens grundsätzlich je zur Hälfte. Die gemeinsame Steuerpflicht endet bereits mit der Bekanntmachung der freiwilligen bzw. gerichtlichen Trennung. Unter Berücksichtigung der Praxis im Kanton Schwyz kann mittels einer von beiden Eheleuten unterzeichneten Vereinbarung von der hälftigen Rückerstattung abgewichen werden. Ausnahmen bilden Rückzahlungen von Sondersteuern. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns per E-Mail Kontakt auf.

Werden auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen (beispielsweise Pensionierung, Wohneigentumsförderung) Steuern erhoben?

Ja, Kapitalleistungen werden gesondert besteuert und unterliegen stets einer einmaligen Jahressteuer. Es erfolgt eine Rechnung für den Anteil der direkten Bundessteuer und eine Rechnung für die Anteile der Kantons- und Gemeindesteuern.

Wie hoch ist der Steuersatz bei der direkten Bundessteuer?

Der Steuersatz verändert sich bei Privatpersonen progressiv zum steuerbaren Einkommen. Der maximale Steuersatz beträgt 11.5 %. Gemäss den Steuertarifen zur direkten Bundessteuer gelangt ab folgenden steuerbaren Einkommen der maximale Steuersatz zur Anwendung:

  2022 2023 ab 2024
Tarif alleinstehend 755'200 769'700 783'300
Tarif verheiratet 895'900 912'600 928'700

Bei Unternehmen beträgt der Steuersatz stets 8.5 %.

Kann ein Betreibungsregistereintrag gelöscht werden?

Ja, jedoch muss vorgängig jede fällige Rechnung vollständig bezahlt worden sein. Zudem wird ein Löschungsantrag nur einmalig gewährt. Wünschen Sie die Löschung eines Eintrages oder mehrerer Einträge, teilen Sie uns bitte die entsprechende/n Betreibungsnummer/n mit. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit uns per E-Mail Kontakt auf.

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