Navigieren im Kanton Schwyz

Technische Schiffskontrolle

Alle immatrikulierten Schiffe sind in gesetzlich vorgegebenen Abständen einer technischen Kontrolle zu unterziehen:

  • Motorisierte Schiffe alle 3 Jahre (Motorschiff, Segelschiff mit Motor usw.)
  • Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre (Segelschiff, Jolle, Ruderboot, Pedalo usw.)
  • Schiffe in Vermietung alle 2 Jahre

Für die technische Schiffskontrolle wird dem Schiffshalter rechtzeitig eine schriftliche Einladung zugestellt. Der angesetzte Zeitpunkt ist pünktlich einzuhalten. Ist die Vorführung durch den Schiffshalter nicht möglich, kann eine Vertretung gestellt werden. Entschuldigungen werden nur in dringenden Fällen angenommen und sind der Schiffskontrolle sofort, mindestens aber 3 Wochen vor der Abnahme bekanntzugeben. 

Prüfungsorte mit Situationsplan

Infoblätter

Gebühren

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