Technische Schiffskontrolle
Alle immatrikulierten Schiffe sind in gesetzlich vorgegebenen Abständen einer technischen Kontrolle zu unterziehen:
- Motorisierte Schiffe alle 3 Jahre (Motorschiff, Segelschiff mit Motor usw.)
- Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre (Segelschiff, Jolle, Ruderboot, Pedalo usw.)
- Schiffe in Vermietung alle 2 Jahre
Für die technische Schiffskontrolle wird dem Schiffshalter rechtzeitig eine schriftliche Einladung zugestellt. Der angesetzte Zeitpunkt ist pünktlich einzuhalten. Ist die Vorführung durch den Schiffshalter nicht möglich, kann eine Vertretung gestellt werden. Entschuldigungen werden nur in dringenden Fällen angenommen und sind der Schiffskontrolle sofort, mindestens aber 3 Wochen vor der Abnahme bekanntzugeben.
Prüfungsorte mit Situationsplan
Zürichsee
- Bäch, Walenseeli, bei Fäkalienanlage
- Bäch, Werft Pedrazzini
- Lachen, Seeplatzhafen, beim Gemeindesteg
- Nuolen, Hafen Kiebitz, beim Gästesteg
- Pfäffikon, beim Hotel Schiff
- Pfäffikon, Hurdnerwäldli
Vierwaldstättersee
- Brunnen, Föhnhafen, Gemeindesteg
- Brunnen, Hafen Fallenbach, Servicesteg
- Gersau, Wehri, Gästesteg bei Kurpark
- Küssnacht, Hafen Litzi, bei Fäkalienanlage
- Merlischachen, Bootssteg, bei Campingplatz
Zugersee
Sihlsee
- Einsiedeln, Hüendermattdamm, neue Steganlage
- Euthal, Bootshafen, Hotel Post
- Gross, beim Rest. Nügüetli
- Willerzell, beim Campingplatz