Navigieren im Kanton Schwyz

Häufig gestellte Fragen

Was heisst Freiangelrecht?

Gemäss § 3 des Gesetzes über die Fischerei des Kantons Schwyz ist der Fischfang in natürlichen Seen vom Ufer aus, mit einer von Hand geführten Rute und einer einzigen, einfachen Angel ohne Widerhaken, mit Schwimmer (Zapfen) und nur natürlichem Köder, jedoch ohne Köderfisch, frei.

Wer die patentfreie Fischerei betreibt (Freiangelrecht), muss eine Freiangelkarte beziehen und den Nachweis erbringen können, dass er ausreichende Kenntnisse über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat (SaNa-Pflicht).

Wo darf das Freiangelrecht ausgeübt werden?

An allen Schwyzer Seeteilen des Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsees, am Lauerzersee und am Itlimoosweiher. Nicht gestattet ist dies am Sihlsee, Wägitalersee, Stoossee sowie an den Ausgleichsbecken Waldi, Sahli und Riedplätz.

Darf ich zusätzlich zu einem Seepatent eine Freiangelkarte lösen?

Ja, das macht aber keinen Sinn, weil das Lösen einer Freiangelkarte nicht dazu berechtigt, zusätzliche Gerätschaften zu benützen und die erlaubte Fangzahl zu erhöhen.

Unter welchen Bedingungen darf ein Widerhaken verwendet werden?

In den stehenden Gewässern an Einerhaken (ohne Wägitalersee). In Fliessgewässern und beim Freiangelrecht (patentfreie Fischerei vom Ufer) ist der Widerhaken generell verboten.

Darf ich vom Kanu, Bellyboot oder Gummiboot aus fischen?

Ja, im Kanton Schwyz gilt jeder Fischer, der nicht von seinen Füssen aus fischt, als Bootsfischer und muss das entsprechende Patent (1b) lösen. Diese Regelung gilt auch in allen Schwyzer Seeteilen der Konkordatsgewässern.

Darf ich mit dem Patent 1b auch vom Ufer aus fischen?

Wer ein Patent 1b (Bootspatent) gelöst hat, ist berechtigt, auch vom Ufer aus zu fischen. Dies gilt auch für Gäste.

Darf auf dem Campingplatz Buchenhof gefischt werden?

Der Campingplatz Buchenhof liegt auf einem Privatgrundstück, auf dem die Fischerei verboten ist. Den Grundeigentümern bleibt es jedoch vorbehalten, einzelnen Fischern (z. B. Gästen) das Angeln auf ihrem Grundstück zu erlauben.

Wo gilt welche Beschränkung bei den Hakengrössen?

Generell darf in Fliessgewässern nur mit Hakengrösse 1 – 6 gefischt werden (Hakengrösse 1 und 6 ist auf dem Patent abgebildet).

Gästekarten

Gästekarten können nur von Inhaberinnen und Inhabern eine Jahrespatentes 1b (Bootspatent) gelöst werden. Der Gast darf unter Aufsicht des Patentinhabers, mit dessen Gerätschaften und auf dessen Kontingent, mitfischen.

Nachtfischen / Tageskarten

Das Fischen auf dem Lauerzersee ist ganzjährig von 04.00 bis 23.00 Uhr erlaubt, vom Boot aus darf auch nachts zwischen 23.00 und 04.00 Uhr auf Karpfen, Trüschen und Zander gefischt werden. Wer eine Tageskarte kauft, darf diese am Ausstellungstag bis anderntags um 04.00 Uhr in der Früh benutzen.

Fischen am Itlimoosweiher

Am Itlimoosweiher ist die Fischerei nur vom Ufer aus, an den für die Fischerei markierten Standorten, gestattet.

Fischereipatente für den Linthkanal

Der Linthkanal ist ein interkantonales Grenzgewässer der Kantone Zürich, St.Gallen, Glarus und Schwyz.

Fischereipatente sind erhältlich unter +41 43 257 97 97 oder via Online-Schalter der Fischerei- und Jagdverwaltung Zürich.

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