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Integrationsmassnahmen

Information und Beratung

Zusammen mit dem Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) haben das Amt für Migration, komin und die Einwohnerämter der Gemeinden ein gemeinsames Vorgehen beschlossen, wie neuzuziehende Ausländerinnen und Ausländer bedarfsgerecht Informationen und Unterstützung zu ihren neuen Lebensumständen im Kanton Schwyz erhalten.

Die Informationsbroschüre kann in Papierform bei der Abteilung Integration kostenlos bestellt werden (integration.afmNULL@sz.ch).

Die Führung einer Beratungsstelle für Integrationsfragen hat der Kanton an komin übertragen. komin berät Zugewanderte und Einheimische, Sozialdienste und weitere interessierte Stellen bei Integrationsfragen beispielsweise bei der Suche nach Sprachkursen, interkulturellen Konflikten oder spezifischen Sozialversicherungsfragen.

Schutz von Diskriminierung

Personen, die sich aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe oder Religion diskriminierend behandelt fühlen, die als diskriminierend anmutende Verhaltensweisen beobachten oder solcher beschuldigt werden können sich an komin wenden:

Deutschkurse

Im Kanton Schwyz steht fremdsprachigen Erwachsenen ein breites, niederschwellig zugängliches Angebot an Deutschkursen zur Verfügung:

Frühe Förderung und Elternbildung

Der Kanton unterstützt die Weiterbildung von Spielgruppenleiterinnen und anderen beruflich in der familienergänzenden Familienbetreuung Tätigen bezüglich interkultureller Kompetenzen und Sprachförderung.

Meldung von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen an die Arbeitsvermittlung

Mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung wurde auch die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der öffentlichen Arbeitsvermittlung beschlossen.

Demnach sind stellensuchende vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, die arbeitsmarktfähig sind, der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden (Art. 53 Abs 6 AIG).

Der Kanton Schwyz hat das Verfahrung in einer Vereinbarung [pdf] zwischen dem Amt für Migration und Arbeit geregelt. Der zufolge wird die Arbeitsmarktfähigkeit durch das Sozialamt der Gemeinde abgeklärt und die stellensuchende Person danach der öffentlichen Arbeitsvermittlung zugewiesen.

Dazu soll folgendes Formular verwendet werden:

Soziale Integration und Verständigung

Der Kanton Schwyz beteiligt sich an Integrationsprojekten, die auf Zentralschweizer Ebene realisiert werden. Im Auftrag aller Zentralschweizer Kantone führt Caritas Luzern eine Vermittlungsstelle für qualifizierte Dolmetschende und Vermittelnde.

Kantonale Beiträge an soziale Integrationsprojekte

Zivilgesellschaftliche Integrationsprojekte mit regionalem Charakter, die die Verständigung zwischen der einheimischen und zugewanderten Bevölkerung zum Ziel haben, können finanzielle Beiträge bis maximal CHF 5'000.– beantragen. Antragsformular

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