Navigieren im Kanton Schwyz

Amt für Migration

Das Amt für Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes im Kanton Schwyz. Es ist immer dann zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten oder als Asylsuchende dem Kanton Schwyz zugewiesen werden. Es führt auch Ausreise- und Rückkehrberatungsgespräche und vollzieht die Ausreise von weggewiesenen Personen.

Ukraine

Informationen zum Schutzstatus «S» für vom Krieg in der Ukraine betroffenen Personen finden Sie hier. Untenstehend finden Sie die zu diesem Thema vom Amt für Migration publizierten Newsletter:

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken