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Energienachweise effizient erbringen

Mit dem neuen Energiegesetz des Kantons Schwyz erhielten Energienachweise eine noch grössere Bedeutung. Seit 2010 können die Nachweise bereits durch eine sogenannte Private Kontrolle erbracht werden.

Am 1. Mai 2022 ist das revidierte Energiegesetz des Kantons Schwyz in Kraft getreten. Es stellt verschiedene neue Anforderungen an Gebäude. So ist es neu Pflicht, bei Neubauten einen Teil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen, beispielsweise mittels Fotovoltaik. Mit Energienachweisen bestätigt die Bauherrschaft gegenüber den Behörden, dass sie ihren Pflichten nachkommt und die Anforderungen des Energiegesetzes und weiterer Bauvorschriften erfüllt.

Zahlreiche Energienachweise für Neubauten

Energienachweise sind für eine Vielzahl an Installationen und Anlagen in den Bereichen Wärmedämmung, Heizung, Klima und Belüftung sowie Beleuchtung vorgeschrieben. Gerade bei Neubauten können so zahlreiche Nachweise erforderlich werden. 

Seit 2010 ist es im Kanton Schwyz daher möglich, Energienachweise im Rahmen einer sogenannten Privaten Kontrolle prüfen zu lassen. Das heisst, dass Baufachleute die Anlagen erstellen und gleichzeitig auch kontrollieren dürfen – vorausgesetzt sie verfügen über die dafür notwendige Befugnis. So kann zusätzlicher Aufwand für die Bauherrschaft vermieden und das Bewilligungsverfahren effizienter durchgeführt werden.

Fachpersonen anstatt Behörden

Die Private Kontrolle entlastet aber auch die Baubewilligungsbehörde bei der Kontrolle des Energienachweises. Denn an ihrer Stelle überprüfen externe Fachpersonen, ob eingereichte Bauprojekte den Anforderungen und Vorschriften der Energiegesetzgebung entsprechen und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde prüft die Formalitäten und kann Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführen.

Für die Bauherrschaft ist die Private Kontrolle freiwillig. Sie entscheidet selbst, ob eine dafür befugte Fachperson oder die Bewilligungsbehörde der Gemeinde die Energienachweise prüft. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.

Klarer Ablauf, klare Befugnisse

Entscheidet sich die Bauherrschaft für die Private Kontrolle, sieht deren Ablauf wie folgt aus:

  1. Die Bauherrschaft beauftragt eine dazu befugte Fachperson, den Energienachweis zu prüfen.
  2. Die Fachperson prüft die Vollständigkeit der Dokumente und der Unterschriften und leitet den geprüften Nachweis an die Gemeinde weiter.
  3. Die Gemeinde kontrolliert, ob die unterzeichnete Person die Zulassung besitzt, und beurteilt stichprobenmässig die eingereichten Nachweise.
  4. Die Gemeinde erteilt die Baubewilligung.
  5. Die Fachperson kann bei Bedarf nach Abschluss auch die Ausführungskontrolle durchführen, diese ist dann entsprechend zu visieren.
  6. Falls bei der Privaten Kontrolle die Ausführungskontrolle nicht enthalten ist, ist die Gemeinde dafür zuständig.

Die Befugnis zur Privaten Kontrolle erteilt die Baudirektion des Kantons Zürich – auch für im Kanton Schwyz ansässige Unternehmen und Bauvorhaben. Die Private Kontrolle ist in folgende Fachbereiche unterteilt: Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Lüftungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen. Für jeden Fachbereich muss die Befugnis einzeln beantragt werden. Voraussetzung sind eine ausreichende Fachausbildung oder Berufserfahrung und ein guter Leumund.

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