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Bei mangelhafter Wartung kann es teuer werden

Neuartige künstliche Kugelfänge bei Schiessanlagen verhindern, dass Schadstoffe in die Umgebung gelangen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine regelmässige, korrekte Wartung. Eine Übersicht für Betreiber von Schiessanlagen.

Im Kanton Schwyz gibt es 103 Schiessanlagen, von denen zurzeit noch 43 in Betrieb sind. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde viel in umweltverträgliche Schiessanlagen investiert. Behörden und Schiessvereine betrieben grossen Aufwand, um mit Schadstoffen verunreinigte Anlagen zu sanieren und um Schadstoffemissionen künftig ganz zu vermeiden.

Natürliche Kugelfänge nicht mehr erlaubt

Bis zur Jahrtausendwende wurde in den meisten Schiessanlagen in aufgeschüttete Erdwälle oder in natürliche Böschungen geschossen. Die Geschosse bestehen zu einem grossen Teil aus giftigem Blei und Antimon. Diese reicherten sich als Schadstoffe im Untergrund und Boden an und gefährden Mensch, Tier und Umwelt. Natürliche Kugelfänge sind daher heute nicht mehr erlaubt.

Jene Schiessanlagen, die heute noch in Betrieb sind, wurden in den letzten Jahren sukzessive mit Kugelfangkästen aus Stahl versehen, sogenannten künstlichen Kugelfängen (KKF). Diese vermeiden das Austreten von Schadstoffen effektiv, sofern sie korrekt und regelmässig gewartet werden.

Wie funktionieren die Kugelfänge?

Künstliche Kugelfänge fangen Geschosse auf und verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Die Projektile durchdringen die Frontplatte aus Kunststoff und werden im Innern des Stahlkastens abgebremst und aufgefangen. Die meisten dieser Kugelfänge sind mit Gummigranulat gefüllt. Bei regelmässiger Wartung werden die Projektile kaum deformiert und es entstehen kaum Schadstoffe, die nach aussen dringen.

Bei bestimmten Kugelfängen werden die Projektile im Innern hingegen durch Stahllamellen oder -platten unelastisch abgebremst. Dadurch zersplittern die Projektile, es entstehen schwermetallhaltige Stäube und die Gefährdung ist grösser. Wird der Kugelfangkasten undicht, können die giftigen Stäube in die Umwelt gelangen.

Welche Gefahren bestehen?

Geschosse und deren Fragmente in den Kugelfängen gelten als Sonderabfälle und dürfen nur einem bewilligten Entsorgungsunternehmen unter Beachtung der Begleitscheinpflicht abgegeben werden. Bei nicht fachgerechter Ausführung des Unterhalts können die damit verbundenen Arbeiten die Gesundheit von Menschen und Umwelt gefährden. Blei beispielsweise ist ein für den Körper starkes und nur schlecht abbaubares Gift, Bleistäube in den Atemwegen und der Lunge können eine akute Vergiftung auslösen.

Wer führt die Wartung durch?

Um zu gewährleisten, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen, ist zwingend eine regelmässige Wartung der künstlichen Kugelfänge nötig. Insbesondere müssen die aufgefangenen Geschosse und Bleistäube entsorgt sowie Verschleissteile der Anlage ersetzt werden. Idealerweise wird die Wartung durch die Lieferfirma der Kugelfänge ausgeführt, beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrages.

Eine schweizweite Umfrage 2022 des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei Betreibern von Schiessanlagen hat ergeben, dass lediglich 15 Prozent einen solchen Wartungsvertrag abgeschlossen haben. Etwa die Hälfte dieser Verträge wurden mit dem Kugelfanglieferanten direkt abgeschlossen. Der geringe Anteil an Wartungsverträgen lässt vermuten, dass das Bewusstsein für die korrekte und regelmässige Wartung der künstlichen Kugelfänge noch zu gering ist.

Wer ist verantwortlich?

Die Betreiber von Schiessanlagen sind für deren korrekte Wartung und bezüglich Schadstoffe für deren emissionslosen Betrieb verantwortlich. Bei ungenügender oder nicht fachgerechter Wartung können neben Gesundheitsproblemen auch enorme Sanierungskosten entstehen, welche vollumfänglich vom Betreiber respektive von der Gemeinde übernommen werden müssen. Denn für bereits sanierte Kugelfänge, die aufgrund ungenügender Wartung erneut sanierungsbedürftig werden, sind Subventionen vom Bund oder Kanton nicht zulässig.

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