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Kantonswappen und Logo

Das Kantonswappen und das Logo der kantonalen Verwaltung dürfen nur vom Kanton Schwyz verwendet werden. Die Verwendung der Wappen und anderer öffentlicher Zeichen ist im eidgenössischen Wappenschutzgesetz geregelt.

Logos zum Download

Erscheinungsbild

Die Gestaltungsrichtlinien der kantonalen Verwaltung regeln die äussere Form von Briefen, Gebäudebeschriftungen, Publikationen und vielem mehr. Sie sorgen damit für einen einheitlichen und unverkennbaren Auftritt der Verwaltung.

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