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Schulzahnärztlicher Dienst

Der schulzahnärztliche Dienst fördert durch gezielte Prophylaxe die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und berät in Fragen der Zahngesundheit.

Angebote

Alle Schülerinnen und Schüler können jährlich auf Kosten der Schulträger eine zahnärztliche Untersuchung vornehmen lassen und bei Bedarf einen Behandlungskosten-Voranschlag erstellen lassen. Zu Beginn jedes Schuljahres wird ihnen dazu ein Gutschein abgegeben. Dieser kann innerhalb eines Jahres bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt nach freier Wahl eingelöst werden.

Speziell ausgebildete Schulzahnpflege-Instruktorinnen besuchen die Schulklassen und leiten die Schülerinnen und Schüler zur wirkungsvollen Zahnpflege an und informieren diese über zahngerechte Ernährung. Zudem beraten sie die Erziehungsberechtigten, die Lehrpersonen und Schulleitungen in Fragen der Zahngesundheit (z. B. Angebote des Pausenkioskes).

Zur Beratung der Schulen in der zahnärztlichen Prophylaxe (Schulzahnpflege) kann der Schulträger auch eine Schulzahnärztin oder einen Schulzahnarzt bestimmen. Der schulzahnärztliche Dienst richtet sich nach den Weisungen über die Gesundheitspflege (SRSZ 614.111). Schulzahnärztinnen, Schulzahnärzte und Schulzahnpflege-Instruktorinnen unterstehen der Aufsicht des Kantonszahnarztes.

Zuständigkeiten

Amt für Gesundheit und Soziales

  • beschafft die Gutscheine für die kostenlose zahnärztliche Untersuchung und stellt diese dem Bildungsdepartement zu
  • liefert den Schulzahnpflege-Intruktorinnen Zahngelée aus
  • nimmt Gutscheine für die zahnärztliche Untersuchung, welche durch Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen und Sprachheilschulen eingelöst wurden, entgegen und bezahlt die entsprechenden Rechnungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte

Amt für Volksschulen und Sport

Schulträger

  • nehmen die eingelösten Zahngutscheine ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen und begleichen die betreffenden Rechnungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte,
  • bestimmen die Schulzahnpflege-Intruktorinnen und die Schulzahnärztinnen bzw. Schulzahnärzte.

Stoffplan für die Schulzahnprophylaxe

Das Amt für Gesundheit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit erfahrenen Schulzahnpflege-Instruktorinnen und dem Kantonszahnarzt einen Stoffplan für die Zahnprophylaxe an der Volksschule erarbeitet. Der Stoffplan soll dazu beitragen, dass an den einzelnen Schulen auf gleicher Altersstufe vergleichbare Inhalte vermittelt werden und dient als Empfehlung.

Znüni-Flyer

Auf Anregung der Schulzahnpflege-Instruktorinnen des Kantons Schwyz wurde ein kantonseigener Znüni-Flyer für Eltern geschaffen. Die Vorlage konnte mit freundlicher Genehmigung von den Schulgesundheitsdiensten der Stadt Zürich übernommen werden. Der Flyer gibt Tipps und Ideen zu gesunden Znüni für Kinder. Natürlich können sich auch die Erwachsenen Vorschläge für ideale Zwischenverpflegungen holen.

 

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