Erwerb einer Waffe
Das Waffengesetz definiert verschiedene Bewilligungsarten bei Waffen. Diese richten sich nach der Art der Waffen. Mit der Broschüre des Bundesamtes für Polizei können sie auf einfache Weise herausfinden, ob es sich um eine melde-, eine bewilligungspflichtige oder um eine verbotene Waffe handelt.
Den Erwerb einer Waffe können Sie mit folgenden Formularen beantragen, beziehungsweise melden:
- Meldepflichtige Waffen
- Bewilligungspflichtige Waffen
- Verbotene Waffen (halbautomatische Waffen mit einer hohen Magazinkapazität)
- Übrige Waffen (Seriefeuerwaffen, verbotenes Zubehör etc.): Kontaktaufnahme mit dem Büro Waffen und Sprengstoffe erforderlich.
Formulare
Aufgrund einer Strafregisterrechtsrevision müssen waffenrechtlichen Gesuchen keine Strafregisterauszüge mehr beigefügt werden. Profitieren Sie beim Erstellen von Gesuchen und dem Melden von übertragenen Waffen von den Vorzügen von Suisse e-Police
- Vertrag für die Übertragung einer Waffe
- Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für Schützen
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für Sammler
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für Seriefeuerwaffen
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für militärisches Abschussgerät
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für verbotenes Waffenzubehör
- Gesuch um kantonale Ausnahmebewilligung für verbotene Nichtfeuerwaffen (Messer, Dolch usw.)
- Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass
- Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass für unmündige Sportschützen
- Meldung leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Person
- Gesuch NGV nicht gewerbsmässiger Import Waffen in CH
- Gesuch NGV nicht gewebsmässiger Import verbotener Munition
- Gesuch um Ausstellung eines Begleitscheins Export Waffen
- Gesuch Waffentragbewilligung
- Gesuch Waffenhandelsbewilligung
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens
- Richtlinie zur Beurteilung von Messer und Dolchen
- Sicherheitskonzept fürs Sammeln von verbotenen Feuerwaffen
- Broschüre Waffen in Kürze