Erwerb einer Waffe
Das Waffengesetz definiert verschiedene Bewilligungsarten bei Waffen. Diese Richtet sich nach der Art der Waffen. Mit der Broschüre des Bundesamtes für Polizei können sie auf einfache Weise herausfinden, ob es sich um eine melde-, eine bewilligungspflichtige oder um eine verbotene Waffe handelt.
Den Erwerb einer Waffe können Sie mit folgenden Formularen beantragen, beziehungsweise melden:
- Meldepflichtige Waffen
- Bewilligungspflichtige Waffen
- Verbotene Waffen (Halbautomatische Waffen mit einer hohen Magazinkapazität)
- Übrige Waffen (Seriefeuerwaffen, verbotenes Zubehör, etc.), Kontaktaufnahme mit dem Büro Waffen und Sprengstoffe erforderlich.
Nachmeldung von Waffen
Im Kanton Schwyz wohnhafte Personen, welche vor dem 15.08.2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Schwyz nachmelden. Diese Personen werden kostenlos eine Besitzbestätigung erhalten. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie direkt von der Armee übernommen besteht kein Handlungsbedarf (Art.42b WG).
- Meldung über den rechtmässigen Besitz von Feuerwaffen deren wesentlichen Waffenbestandteile
- Beiblatt zur Waffenmeldung
Formulare
Aufgrund einer Strafregisterrechtsrevision müssen waffenrechtlichen Gesuchen keine Strafregisterauszüge mehr beigefügt werden. Profitieren Sie beim Erstellen von Gesuchen und dem Melden von übertragenen Waffen von den Vorzügen von Suisse e-Police
- Vertrag für die Übertragung einer Waffe
- Gesuch Waffenerwerbsscheins
- Gesuch kant. Ausnahmebewilligung für Schützen
- Gesuch kant. Ausnahmebewilligung für Sammler
- Gesuch kant. Ausnahmebew. für Seriefeuerwaffen
- Gesuch kant. Ausnahmebew. für mil. Abschussgerät
- Gesuch Ausnahmebew. für verbotenes Waffenzubehör
- Gesuch verbotene nicht Feuerwaffen (Messer, Dolch)
- Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass
- Gesuch Europäischer Feuerwaffenpass für unmündige Sportschützen
- Meldung leihweise Abgabe von an unmündige Sportwaffen Personen
- Gesuch NGV nicht gewerbsmässiger Import Waffen in CH
- Gesuch NGV nicht gewebsmässiger Import verbotener Munition
- Gesuch um Ausstellung eines Begleitscheins Export Waffen
- Gesuch Waffentragbewilligung
- Gesuch Waffenhandelsbewilligung
- Nachweis regelmässigen sportlichen Schiessens
- Richtlinie zur Beurteilung von Messer und Dolchen
- Sicherheitskonzept
- Broschüre Waffen in Kürze