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Erwerb einer Waffe

Das Waffengesetz definiert verschiedene Bewilligungsarten bei Waffen. Diese Richtet sich nach der Art der Waffen. Mit der Broschüre des Bundesamtes für Polizei können sie auf einfache Weise herausfinden, ob es sich um eine melde-, eine bewilligungspflichtige oder um eine verbotene Waffe handelt.

Den Erwerb einer Waffe können Sie mit folgenden Formularen beantragen, beziehungsweise melden:

  • Meldepflichtige Waffen
  • Bewilligungspflichtige Waffen
  • Verbotene Waffen (Halbautomatische Waffen mit einer hohen Magazinkapazität)
  • Übrige Waffen (Seriefeuerwaffen, verbotenes Zubehör, etc.), Kontaktaufnahme mit dem Büro Waffen und Sprengstoffe erforderlich.

Nachmeldung von Waffen

Im Kanton Schwyz wohnhafte Personen, welche vor dem 15.08.2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Schwyz nachmelden. Diese Personen werden kostenlos eine Besitzbestätigung erhalten. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie direkt von der Armee übernommen besteht kein Handlungsbedarf (Art.42b WG).

Formulare 

Aufgrund einer Strafregisterrechtsrevision müssen waffenrechtlichen Gesuchen keine Strafregisterauszüge mehr beigefügt werden. Profitieren Sie beim Erstellen von Gesuchen und dem Melden von übertragenen Waffen von den Vorzügen von Suisse e-Police

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