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Erwerb einer Waffe

Das Waffengesetz definiert verschiedene Bewilligungsarten bei Waffen. Diese richten sich nach der Art der Waffen. Mit der Broschüre des Bundesamtes für Polizei können sie auf einfache Weise herausfinden, ob es sich um eine melde-, eine bewilligungspflichtige oder um eine verbotene Waffe handelt.

Den Erwerb einer Waffe können Sie mit folgenden Formularen beantragen, beziehungsweise melden:

  • Meldepflichtige Waffen
  • Bewilligungspflichtige Waffen
  • Verbotene Waffen (halbautomatische Waffen mit einer hohen Magazinkapazität)
  • Übrige Waffen (Seriefeuerwaffen, verbotenes Zubehör etc.): Kontaktaufnahme mit dem Büro Waffen und Sprengstoffe erforderlich.

Formulare 

Aufgrund einer Strafregisterrechtsrevision müssen waffenrechtlichen Gesuchen keine Strafregisterauszüge mehr beigefügt werden. Profitieren Sie beim Erstellen von Gesuchen und dem Melden von übertragenen Waffen von den Vorzügen von Suisse e-Police

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