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Waffen und Sprengstoffe

Die Fachstelle Waffen und Sprengstoffe der Kantonspolizei Schwyz ist zuständig für den Vollzug im Waffen- und Sprengstoffbereich.

Der Bereich Waffen beinhaltet insbesondere die Erteilung von Waffenerwerbs- und Waffentragsscheinen, Ausnahmebewilligungen, Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses, Entgegennahme von Waffen sowie Registratur und Kontrolle der mit den Bewilligungen verknüpften Bedingungen und Auflagen.
Im Bereich Sprengstoff sind dies unter anderem das Ausstellen von Erwerbsscheinen für Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände, Erteilung von Verkaufsbewilligungen für pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk), die Überwachung des Verkehrs und der Buchführung mit Sprengmitteln sowie die Abgabe von Zuverlässigkeitsbescheinigungen für die Zulassung zu Sprengkursen und -prüfungen.

Für das Erstellen waffenrechtlicher Bewilligungen benötigen wir mindestens 6 Wochen.

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