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Belastete Standorte

Der jahrzehntelange Umgang mit Abfällen, Produktionsmitteln und chemischen Stoffen hat dazu geführt, dass Schadstoffe in den Untergrund gelangten, die heute Mensch und Umwelt gefährden können. Ende der 1990er Jahre wurde die Altlastenverordnung verabschiedet, welche die Kantone dazu verpflichtet, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu führen und die belasteten Standorte kontinuierlich zu bearbeiten. 

Das Hauptziel des KbS besteht darin, zu gewährleisten, dass Standorte, die mit Abfällen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sind, registriert werden, um einer möglichen Gefährdung der Umwelt entgegenzuwirken. Verunreinigungen des Untergrunds, die das Grundwasser, Oberflächengewässer, den Boden oder die Raumluft beeinträchtigen könnten, werden identifiziert und anschliessend wo nötig saniert. Darüber hinaus dient der Kataster der Überwachung der ordnungsgemässen Entsorgung von verschmutztem Aushub, um die weitere Ausbreitung von Schadstoffen zu verhindern.

Ein belasteter Standort ist ein Areal, dessen Untergrund durch Schadstoffe belastet ist. Es wird unterschieden zwischen:

  • Altablagerungen (z. B. ehemalige Kehrichtdeponien)
  • Betriebsstandorten (z. B. chemische Reinigungen, Industriebetriebe und Tankstellen)
  • Unfallstandorten
  • Schiessanlagen

Als Altlasten werden diejenigen belasteten Standorte bezeichnet, welche aufgrund ihrer schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf Mensch und Umwelt saniert werden müssen.

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