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Altlastenbearbeitung

Die Bearbeitung von Altlasten erfolgt schrittweise und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümern, mutmasslichen Verursachern sowie Fachleuten aus der Privatwirtschaft, Forschung und Verwaltung.

1. Schritt: Kataster

Das Amt für Umwelt und Energie führt einen Kataster, in welchem belastete Standorte erfasst sind. Verschiedene Informationsquellen, wie kantonale Deponieverzeichnisse, Schadenkataster und Angaben von Auskunftspersonen (z. B. Betriebsmitarbeiter) dienen als Datenquelle für die Erfassung von belasteten Standorten. 

Die Erfassung von Ablagerungsstandorten hängt von der Art des abgelagerten Abfalls ab, während bei Betriebsstandorten Faktoren wie Art des Betriebs, verwendete Stoffe, Produktionsdauer und das Vorhandensein von Freisetzungspfaden berücksichtigt werden. Unfallstandorte sind vergleichsweise einfach zu erfassen, da sie in den meisten Fällen bereits in einem Schadenkataster aufgeführt sind. Nicht alle erfassten Einträge bedeuten zwangsläufig eine Umweltgefährdung.

2. Schritt: Voruntersuchung

Im Zuge der Voruntersuchung werden Daten gesammelt, um den Überwachungs- und Sanierungsbedarf zu beurteilen. Die Voruntersuchung umfasst in der Regel eine historische und eine technische Untersuchung. 

Die historische Untersuchung ist der erste Schritt bei der Untersuchung von Standorten. Ihr Ziel ist es, durch Zusammenführung von umweltrelevanten Daten, Aktenauswertung und Zeitzeugenbefragungen die Geschichte des Standorts aufzudecken. Die Ziele umfassen die Identifikation früher verwendeter umweltgefährdender Stoffe, Lokalisierung von «Hot Spots», Schadstoffmengenabschätzung und die Eruierung möglicher Gefährdungen für Schutzgüter. Eine fundierte historische Untersuchung bildet die Grundlage für den weiteren Untersuchungsprozess.

Die technische Untersuchung ergänzt bestehende Informationen durch Messungen, um zu beurteilen, ob ein Standort saniert oder überwacht werden muss. Es ist nicht notwendig, alle in der Altlasten-Verordnung aufgeführten Schadstoffe zu überprüfen. Die historische Untersuchung hilft, den Aufwand zu minimieren, indem sie auf spezifische Parameter fokussiert. Die Hauptziele der technischen Untersuchung liegen in der Erfassung von Einwirkungen oder Gefahren auf die Schutzgüter Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft und Boden. In einigen Fällen, in denen aus der historischen Untersuchung bereits ausreichende Informationen vorliegen, kann die technische Untersuchung entfallen.

Zeigt die Voruntersuchung, dass der Standort nicht belastet ist, wird er aus dem Kataster entfernt.

3. Schritt: Detailuntersuchung

Nach Identifikation eines sanierungsbedürftigen Standorts (Altlast) durch die Voruntersuchung ist eine Detailuntersuchung erforderlich. Diese zielt darauf ab, präzise Informationen über die Art und das Ausmass der Belastung sowie potenzielle Umweltauswirkungen zu liefern. Die Resultate dienen dazu, die Dringlichkeit der Sanierung und allgemeine Sanierungsziele festzulegen.

Das Hauptziel einer Sanierung besteht darin, den Eintrag von Schadstoffen aus der Altlast in ein Schutzgut zu minimieren, um die unzulässigen Einwirkungen auf die Umwelt zu beseitigen. Hierfür wird auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen ein Sanierungsziel festgelegt.

Die Dringlichkeit einer Sanierung wird durch die effektive Umweltgefährdung bestimmt, insbesondere bei Altlasten mit hoher Gefährdung. Sofortmassnahmen können erforderlich sein, um akute Umweltgefährdungen zu stoppen. Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass kurzfristig keine weiteren Schadstoffe in die Umwelt gelangen und können Nutzungsverbote oder -einschränkungen umfassen. Trotz des zeitlichen Drucks bei Sofortmassnahmen ist eine sorgfältige Planung wichtig, um spätere Sanierungslösungen nicht zu gefährden.

4. Schritt: Sanierung

Im vierten Schritt steht die eigentliche Sanierung der Altlast im Mittelpunkt. Hierbei gelten klare Grundsätze:

  • Das Hauptziel besteht in der Unterbindung widerrechtlicher Umwelteinwirkungen. Die Sanierung gilt erst nach erfolgreicher Zielerreichung als abgeschlossen.
  • Die Sanierung muss die Gefahr langfristig und nachhaltig beseitigen.
  • Die Sanierung einer Altlast soll die Gefährdung der Umwelt beseitigen.
  • Das Sanierungsprojekt muss vollständige und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für die definitive Festlegung der Sanierungsziele und Fristen liefern.
  • Eine angepasste Information und Kommunikation sind bei Altlastensanierungen unabdingbar.

Das Sanierungsprojekt bildet die Grundlage für eine erfolgreiche und kostengünstige Sanierung. Es ermöglicht der Behörde, die vorgesehenen Massnahmen zu beurteilen und in Absprache mit den Betroffenen die Sanierungsziele und -massnahmen definitiv festzulegen.

Die Wahl der Sanierungsvariante richtet sich nach der Sanierungsbedürftigkeit des Standorts. Dekontamination durch das Ausbaggern und externe Entsorgung belasteten Materials ist oft bei persistenten organischen Verbindungen oder Schwermetallen angezeigt. Dekontaminationsmassnahmen ohne Ausbaggern erfüllen bei gut abbaubaren Stoffen, wie Mineralölen, die Anforderungen an einen nachhaltigen Quellenstopp.

Überwachungs- oder Sanierungsbedarf

  • Grundwasser und Gewässer
    • Überwachung bei Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten
    • Sanierung bei Überschreitung maximal zulässiger Konzentrationen oder bei Nachweis von Schadstoffen in Trinkwasserfassungen von öffentlichem Interesse
  • Böden
    • Nur räumlich begrenzte Belastungen sind relevant
    • Diffuse und grossflächige Belastungen sind von der Altlastenverordnung ausgenommen
    • Sanierung bei Überschreitung von Grenzwerten im Boden
  • Luft
    • Sanierung bei Überschreitung von Grenzwerten in der Porenluft an regelmässig durch Personen genutzten Orten
    • Die Luftreinhalte-Verordnung regelt Geruchs- und Staubbelästigungen

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