Hör- und Sehbehinderung
Audiopädagogik
Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigungen können während ihrer Schulzeit durch einen audiopädagogischen Dienst begleitet und unterstützt werden. Somit sollen die Bedingungen für die schulische und soziale Situation verbessert werden.
Sehbehindertenspezifische Pädagogik
Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung, welche in eine Regelschule integriert sind oder eine nicht-spezifische Sonderschule besuchen, können durch Beratung und Unterstützung im Alltag und im Lernprozess in der Schule unterstützt werden.
Anspruchsberechtigung Audiopädagogik
Folgende Stellen sind zur Abgeltung von Leistungen für Heilpädagogische Früherziehung im Vorschulalter und Beratung und Unterstützung im Schulalter im Bereich Hörbehinderung gegenüber dem Kanton Schwyz anspruchsberechtigt:
- Audiopädagogischer Dienst Luzern
- Audiopädagogische Dienste Zürich
- Bei kombinierter Hör-/Sehbehinderung: Stiftung Tanne
Kriterium Hörbehinderung
Anerkannte Diagnose im Bereich Hörbehinderung: Mittlerer Hörverlust des besseren Ohres im Reintonaudiogramm von mindestens 30 dB oder äquivalenter Hörverlust im Sprachaudiogramm
Anspruchsberechtigung Sehbehindertenspezifische Pädagogik
Folgende Stellen sind zur Abgeltung von Leistungen für Heilpädagogische Früherziehung im Vorschulalter und Beratung & Unterstützung im Schulalter im Bereich Sehbehinderung gegenüber dem Kanton Schwyz anspruchsberchtigt:
- Low-Vision-Zentrum, Zürich
- Sonnenberg, Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum, Baar
- Visiopädagogischer Dienst (VPD), Luzern
- Bei kombinierter Hör-/Sehbehinderung: Stiftung Tanne
Kriterium Sehbehinderung
Anerkannte Diagnose im Bereich Sehbehinderung: korrigierte Sehschärfe von weniger als 0.3 bei beidäugigem Sehen
Abrechnung von Leistung
Leistungen für Heilpädagogische Früherziehung oder Beratung & Unterstützung für Kinder mit anerkannten Diagnosen in den Bereichen Hör- und Sehbehinderung können dem Kanton Schwyz in Rechnung gestellt werden.
Gesuchstellung
Die oben genannten Organisationen (Anspruchsberechtigung) stellen vor Beginn der Massnahme ein Gesuch an das Amt für Volksschulen und Sport, Abteilung Sonderpädagogik. Das Gesuch enthält neben einem ausführlichen Befund folgende Angaben:
- Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Personalien und Adresse der Eltern
- Stufe / Klasse des Kindes im laufenden Schuljahr
- Massnahme: Abklärung, Heilpädagogische Früherziehung (HFE) oder Beratung & Unterstützung (B&U)
- Dauer des Antrages
- Anzahl Lektionen / Stunden HFE oder B&U pro Woche oder Jahr
- Name der Therapeutin, des Therapeuten
- Diagnose, Angabe über Art der Hör- oder Sehbehinderung
Dem Gesuch ist ein Arztbericht mit Diagnose beizulegen, aus dem die Notwendigkeit einer Einzelverfügung für Heilpädagogische Früherziehung oder Beratung & Unterstützung abgeleitet werden kann.
Verfügung
Das Amt für Volksschulen und Sport stellt aufgrund des eingegangenen Gesuches eine rechtskräftige Verfügung für Heilpädagogische Früherziehung oder Beratung & Unterstützung im Bereich Hör- oder Sehbehinderung aus.
Kostengutsprachegesuch
Bei Institutionen, die auf der Liste der IVSE sind, ist parallel zum Gesuch für die Massnahme via IVSE-Stelle ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie (KÜG) einzureichen.
Dauer der Kostengutsprachen
Kostengutsprachen werden in der Regel analog zur vom Amt für Volksschuen und Sport ausgestellten Verfügung für ein bis zwei Jahre erteilt; im Vorschulbereich längstens bis zur Beendigung des obligatorischen Kindergartens, im Schulalter längstens bis zur Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht.
Auskunftspflicht
Das Amt für Volksschulen und Sport erhält von den genannten Organisationen jährlich einen Zwischenbericht über den Verlauf der Therapie (Kurzbericht) bzw. ein Protokoll über ein Standortgespräch bei Beratungskindern.
Das Amt für Volksschulen und Sport ist berechtigt, für die Zusprechung von Leistungen jederzeit Auskünfte, Meldungen und Berichte einzuholen. Die vorgenommenen Abklärungen und Therapien sind für jedes so Kind zu dokumentieren, dass sie bezüglich Zeitpunkt, Umfang und Inhalt für das Amt für Volksschulen und Sport nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Die audiopädagogischen Dienste erstellen zusätzlich zu Beginn jeden Schuljahres eine Liste der betreuten Kinder. Die Liste enthält folgende Angaben:
- Name des Kindes
- Geburtsdatum
- Adresse / Telefonnummer
- Einteilung Heilpädagogische Früherziehung (Vorschulkinder, inkl. Kindergarten) oder Beratung & Unterstützung (Schulkinder mit Angabe der Klassenstufe)
- Name der zuständigen Audiopädagogin/des zuständigen Audiopädagogen
- Ungefähre Anzahl Therapielektionen pro Jahr