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Kantonsapothekerin

Die Kantonsapothekerin unterstützt das Amt für Gesundheit und Soziales beim Vollzug der Gesetzgebung über Heil- und Betäubungsmittel. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Aufsicht über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungmitteln und Medizinprodukten. Dies beinhaltet die Überwachung der Abgabestellen von Heilmitteln wie Apotheken, Drogerien, Arzt- und Zahnarztpraxen, Spitalapotheken, Heime, sowie die Aufsicht über Betriebe zur Herstellung von Heilmitteln und Medizinprodukten. Sie ist für die fachliche Beratung der Behörden in Heilmittelfragen und allen pharmazeutischen Belangen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung zuständig. Die Kantonsapothekerin des Kantons Schwyz übt ihre Aufgabe auch für die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden und Glarus aus.

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