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Kantonszahnarzt

Der Kantonszahnarzt unterstützt das Amt für Gesundheit und Soziales bei seiner Aufsicht über das öffentliche Gesundheitswesen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Aufsicht über den zahnmedizinischen Bereich, die Beratung der Öffentlichkeit und der Behörden bei zahnmedizinischen Fragen, die fachliche Beurteilung von Gesuchen um eine Bewilligung zur Tätigkeit als Zahnärztin oder als Zahnarzt, die Begutachtung von zahnärztlichen Behandlungsvorschlägen im Sozialbereich und die Vertretung des Kantons in Fachgremien. Für seine Aufgaben steht dem Kantonszahnarzt ein kleines Teilpensum zur Verfügung. Daneben ist er als selbstständiger Zahnarzt in eigener Praxis tätig.

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