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Alter

Die Alterspolitik im Kanton Schwyz stützt sich auf das Gesetz über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007, die Verordnung über Betreuungseinrichtungen vom 23. Juni 2009, das Qualitätsmanual für die Langzeitpflege von Qualivista sowie auf das Altersleitbild des Kantons von 2006.

Für die Beratung in Altersfragen stehen nebst den Sozialdiensten der Gemeinden auch die Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz und die Alzheimervereinigung zur Verfügung.

Das Altersleitbild umfasst Grundlagen sowie Empfehlungen im Sinne von Richtlinien für die Gestaltung der zukünftigen Alterspolitik im Kanton Schwyz. Diese Empfehlungen dienen grundsätzlich den beteiligten kantonalen Stellen dazu, ihre Massnahmen im Altersbereich auf die im Leitbild formulierten Zielsetzungen auszurichten. Sie wenden sich darüber hinaus auch an die Gemeinden, die verschiedenen im ambulanten und stationären Bereich der Gesundheitsversorgung tätigen Organisationen und insbesondere an die Betagten selber. Alle sind gefordert, sich aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der zukünftigen Alterspolitik zu beteiligen und damit dazu beizutragen, dass die betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger sich in unserem Kanton wohlfühlen und im Bedarfsfall auf die notwendige Unterstützung zählen können.

Pflegeheime

Für den Bau und Betrieb der für ihre Einwohner erforderlichen Alters- und Pflegeheime sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton unterstützt sie dabei mit der Bedarfsplanung und Beiträgen an Neu- und Umbauten. Die Aufgaben können aber auch von privaten Heimen im Auftrag der Gemeinden übernommen werden.

Das Amt für Gesundheit und Soziales bietet Ihnen zusätzliche Angaben zu Spitälern, Spitex und weiteren -  medizinischen und psychiatrischen - ambulanten Dienstleistungen.

Betriebsbewilligung, Pflegeheimliste

Mit der Erteilung einer Betriebsbewilligung (§ 3 Verordnung über Betreuungseinrichtungen) und der Erfüllung der damit verbundenen Auflagen wird die Basis für ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Dienstleistungsangebot im Rahmen der kantonalen Aufsichtspflicht gelegt.

Auf der gemäss Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch den Kanton geführten Pflegeheimliste werden diejenigen Pflegeheime mit der entsprechenden Bettenzahl geführt, die im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung erbrachten Leistungen mit den Krankenversicherern abrechnen können.

Qualitätssicherung

Mit den für den Kanton Schwyz gültigen Qualitätsrichtlinien in Alters- und Pflegeheimen wurden Mindestanforderungen als Basisqualität für das Leistungsangebot und die Qualität der Dienstleistungen formuliert. Alle Einrichtungen haben im Rahmen der Betriebsbewilligung die Qualitätsrichtlinien zu erfüllen.

Fachstelle Alter

Die Fachstelle Alter unterstützt Gemeinden, Organisationen und Verwaltungseinheiten bei Fragen zum Thema Alter und fördert den Informationsfluss, den Austausch und die Vernetzung zwischen diesen Stellen.

Die Veranstaltung «Gesundheitsforum Schwyz» dient der Erörterung und Diskussion aktueller Themen in der Alterspolitik und Versorgung betagter Menschen im Kanton. Sie bietet zudem die Gelegenheit für einen Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Kanton Schwyz.

Für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige unterhält die Fachstelle innerhalb des Sozialverzeichnisses eine aktuelle Adresssammlung mit Angaben zu Dienstleistungen in den Bereichen Unterstützung und Entlastung, Betreuung, Pflege sowie Beratungs- und Informationsstellen und weitere Dienste in ihrer Nähe.

Rechtliche Grundlagen

Altersleitbild

Qualität

Bauten

Planung

Pflegefinanzierung

Dokumente

Links

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