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Familien

Kinderbetreuung

Kinderbetreuungsgesetz

Am 19. September 2023 hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 20. September 2023, sowie in den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen.

Betreuungsbeitragsrechner

Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Erziehungsberechtigte bereits vor Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes am 1. Juni 2024 die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können.

Familien erbringen zentrale gesellschaftliche Leistungen. Von Generation zu Generation geben sie Fähigkeiten und Kenntnisse weiter, die einer Gesellschaft wirtschaftliches, soziales und kulturelles Fortkommen ermöglichen. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Hausarbeit sind der sichtbare Ausdruck davon. Als Orte des Austauschs und der gemeinsamen Lebensgestaltung wirken Familien an der Pflege verlässlicher Beziehungen zwischen den Generationen mit. Sie stehen vermittelnd zwischen privaten und öffentlichen Lebensbelangen, zwischen Individualität und Gemeinsinn.

Durch die Pluralisierung der Lebensformen im 20. Jahrhundert haben sich auch die Familien-, Erwerbs- und Betreuungsstrukturen verändert und damit einhergehend wurden neue Möglichkeiten und Bedürfnisse geschaffen. Die familienergänzende Betreuung und Erziehung von Kindern wird immer zentraler und umfasst ein breites Spektrum an Betreuungs­möglichkeiten: Tagesfamilien, Pflegefamilien, Krippen, Horte, Mittagstische und Tagesschulen aber auch Nachbarn und Verwandte leisten hier Unterstützung.

Auf der kantonseigenen Internetseite rund um das Thema Familien www.familienschwyz.ch finden sich verschiedene Verzeichnisse familienergänzender Kinderbetreuungsangebote im Kanton Schwyz. Weiter bietet die Seite eine Übersicht der Spielplätze im Kanton an. Eine umfangreiche Palette an Informationen zum Thema Familie (Familien- und Erziehungsfragen, Schwangerschaft, Elternbildung, eine Auflistung der Beratungs- und Therapieangebote im Kanton sowie vieles mehr) runden die Seite als umfassende Familieninformationsplattform im Kanton Schwyz ab.

Für den Betrieb und die Finanzierung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind die Gemeinden zuständig. Die Errichtung, Erweiterung und Führung entsprechender Angebote bedarf einer kantonalen Bewilligung. Im Kanton Schwyz führt das Jugendheim «Alte Post» in Oberarth zehn stationäre Heimplätze für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 22 Jahren sowie je drei Plätze in einer Aussenwohngruppe und im Rahmen einer ambulanten Wohnbegleitung. Neben dem Jugendheim «Alte Post» führt der Verein Netzwerk Familie eine Familienplatzierungsorganisation (FPO), die Fremdplatzierungen in Pflegefamilien innerhalb und ausserhalb des Kantons vermittelt und begleitet. Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 17 Jahren. Auch Familienplatzierungsorganisationen (FPO's) mit Geschäftssitz in einem anderen Kanton betreuen Pflegeverhältnisse zu Pflegefamilien, die im Kanton Schwyz wohnhaft sind.

Die Meldung, Aufsicht und Bewilligung im familienergänzenden Kinderbetreuungsbereich (Tagespflege, Familienpflege, Kindertagesstätten) liegt seit 1.1.2013 in der Hand der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Zur direkten Kontaktaufnahme sowie für Informationen, gesetzliche Grundlagen, Qualitätsrichtlinien sowie Merkblätter konsultieren Sie diesbezüglich die Seite des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Elternbroschüre

Seit 2019 finden Eltern und Erziehungsberechtigte in der Broschüre «Orientierungshilfe für Eltern» eine bunte Fülle an Informationen zu unterschiedlichen Erziehungsfragen. Ausserdem enthält sie konkrete Tipps und Anregungen zu Themen wie Taschengeld, Ausgang oder auch digitale Medien. Bestellt/heruntergeladen werden kann sie hier.

Rechtliche Grundlagen

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