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Schlichtungsbehörden

Jeder Bezirk verfügt über eine Schlichtungsbehörde im Mietwesen. Die Schlichtungsbehörden

  • beraten Mieter und Vermieter in Miet- und Pachtfragen
  • führen in Streitfällen Schlichtungsverhandlungen durch
  • unterbreiten den Parteien einen Urteilungsvorschlag oder fällen einen Entscheid, wo das Gesetz dies vorsieht
  • sind Mietzinshinterlegungsstellen
  • überweisen das Begehren des Mieters an die zuständige Gerichtsbehörde, wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist

Adressen der Schlichtungsbehörden

Bezirk Schwyz

Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Postfach 547
6431 Schwyz

+41 41 810 10 75
Homepage

Präsident: Reto Wehrli

Bezirk Gersau

Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Bezirkskanzlei
Postfach 59
6442 Gersau

+41 41 829 70 64
Homepage

Präsidentin: Brigitte Camenzind

Bezirk March

Schlichtungsbehörde in Mietsachen
Postfach 531
8853 Lachen

+41 55 451 22 56
Homepage
E-Mail

Präsident: Peter Ziltener

Bezirk Einsiedeln

Sekretariat Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Rathaus, Hauptstrasse 78
Postfach 161
8840 Einsiedeln

 +41 55 418 41 87 (Mo + Di je ganztags, Do Vormittag)
Homepage
E-Mail

Bezirk Küssnacht

Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Breitfeld 15
6403 Küssnacht

+41 41 852 15 25
Homepage

Präsident: Heinz Winter

Bezirk Höfe

Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Postfach 43
8808 Pfäffikon

+41 55 534 42 18
Homepage
E-Mail

Weitere Informationen

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