Navigieren im Kanton Schwyz

Miete und Pacht

Formulare und Merkblätter

Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen

Mietzinserhöhung / andere einseitige Vertragsänderung

Genehmigung von privaten Formularen

Private Formulare, wie sie in elektronischer Form namentlich von Immobilienverwaltungen verwendet werden, müssen dem Volkswirtschaftsdepartement weiterhin vorgängig zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigungserteilung setzt voraus, dass die Formulare den gesetzlichen Anforderungen (Art. 19 Abs. 1 VMWG bzw. Art. 266l Abs. 2 OR i.V.m. Art. 9 Abs. 1 VMWG) entsprechen. Sie sind im Doppel einzureichen.

Referenzzinssatz

Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit September 2008 der hypothekarische Referenzzinssatz.

Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken