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Opferhilfe

Was ist Opferhilfe?

Alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe. Die Hilfe erfolgt unabhängig von einem Strafverfahren.

Bei einer Straftat im Ausland können Opfer Beratung und Hilfeleistungen erhalten, wenn sie im Zeitpunkt der Straftat und im Zeitpunkt der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz hatten. Jedoch besteht kein Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung.

Wer ist Opfer?

Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Gesundheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Mögliche Fälle sind: Häusliche Gewalt, Körperverletzung, Tötung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Verkehrsunfall. Es geht somit hauptsächlich um strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die sexuelle Integrität.
Auch Angehörige und dem Opfer nahestehende Personen haben Anspruch auf Beratung und auf gewisse finanzielle Opferhilfeleistungen.

Wohin wenden?

Die Opferberatung Kanton Schwyz und Uri ist die Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige oder Vertrauenspersonen. Die Beratung durch ein Team von Fachleuten ist vertraulich und kostenlos. Es ist unerheblich, ob Strafanzeige eingereicht, ein Strafverfahren eröffnet oder ob der Täter oder die Täterin bekannt ist. Die Opferberatung informiert über die Opferhilfe, unterstützt bei der Verarbeitung der Tat und vermittelt Fachpersonen. Sie unterstützt auch bei der Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung.

Was ist die kantonale Opferhilfe?

Sie richtet finanzielle Leistungen an Opfer von Straftaten und deren Angehörige aus. Es geht dabei um Fälle von Soforthilfe, welche den Betrag von CHF 5'000.– übersteigen, um Kostenbeiträge an längerfristige Hilfeleistungen sowie um Entschädigung (maximal CHF 120'000.–), Vorschuss auf Entschädigung und Genugtuung (maximal CHF 70'000.– für das Opfer, maximal CHF 35'000.– für Angehörige). Die finanziellen Leistungen sind grundsätzlich subsidiär, das bedeutet sie werden nur erbracht, wenn kein anderer Kostenträger (z. B. Täter/in, Versicherung, unentgeltliche Rechtspflege) dafür aufkommt.

Häusliche Gewalt

Bitte helfen Sie mit im Kampf gegen Häusliche Gewalt – informieren Sie sich, schauen Sie hin, nehmen Sie Hilfe in Anspruch!

Gesuchsformulare

Dokumente

Links

Rechtliche Grundlagen

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