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Akut- und Übergangspflege

Akut- und Übergangspflege ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Diese hat das Ziel, die Patientinnen und Patienten wieder in jenen Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor ihrem Spitalaufenthalt befanden. Die Akut- und Übergangspflege wird nur verordnet, wenn keine längerfristige Rehabilitation in einer dafür vorgesehenen Einrichtung nötig ist. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen.

Stationäre Akut- und Übergangspflege

Aktuell bietet das Spital Schwyz zwei Plätze für Akut- und Übergangspflege an. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner nehmen die stationäre Akut- und Übergangspflege in jenem Heim in Anspruch, in dem sie sich vor der Spitalbehandlung aufgehalten haben.

Der CURAVIVA Kantonalverband Schwyz hat mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer Tarifverträge für die Abgeltung der Pflegeleistungen bei stationärer Akut- und Übergangspflege in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz abgeschlossen. Die Verträge legen die Pflegepauschale auf CHF 168.– pro Tag fest. Weitere Informationen zu den Tarifverträgen erteilt Ihnen der CURAVIVA Kantonalverband Schwyz.

Ambulante Akut- und Übergangspflege

Die ambulante Akut- und Übergangspflege können Sie von der Spitex-Organisation bzw. selbstständig tätigen Pflegefachperson in Ihrer Region in Anspruch nehmen, sofern diese die vom Amt für Gesundheit und Soziales festgelegten Anforderungen erfüllt.

Finanzierung der Akut- und Übergangspflege

Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden zwischen der Krankenkasse und dem Kanton aufgeteilt. Die Versicherung übernimmt dabei 45 Prozent und der Kanton 55 Prozent der Pflegekosten. Gemäss Beschluss des Bundesparlamentes müssen Sie die Kosten für die Pension (Kost und Logis) wie bei der Langzeitpflege selber tragen. Der Kanton und die Krankenkasse übernehmen also nur die Kosten für die Pflege.

Die Kosten der Akut- und Übergangspflege werden vom Leistungserbringer direkt mit dem Kanton und der Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten lediglich eine Rechnung für Kost und Logis. Einen allgemeinen Überblick über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vermittelt die Informationsbroschüre Pflegefinanzierung des Departements des Innern.

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