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Schulsozialarbeit

Im Sinne einer Ergänzung und eines interdisziplinären Zusammenwirkens beteiligt sich die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter an der Erfüllung des Bildungsauftrages des hzi. Sie wirken im Sinne der Ressourcen- und Systemorientierung präventiv, beratend und vernetzend bei Fragen, Anliegen, Problemstellungen oder Krisensituationen ein. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass das Elternhaus und das soziale Umfeld in die Gesamtförderung einbezogen werden.

Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges und neutrales Angebot zur Unterstützung und Beratung bei persönlichen, schulischen oder familiären Herausforderungen. Sie richtet sich an die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern/Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen sowie an alle schulbeteiligten Personen.

Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen nehmen die kostenlose Beratung der Schulsozialarbeit freiwillig in Anspruch und können sich jederzeit wieder zurückziehen.

Gegenüber der Schule sowie Drittpersonen ist die Schulsozialarbeiterin / der Schulsozialarbeiter an die Schweigepflicht gebunden.

Das Angebot der Schulsozialarbeit umfasst unter anderem:

  • Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrpersonen in schwierigen Schulsituationen
  • Unterstützung von Schulleitung, Lehrpersonen und Eltern/Erziehungsberechtigten in Fragen des sozialen Verhaltens und der Erziehung
  • Führen von Gesprächen mit betroffenen Personen in Fällen von schwierigen Schulsituationen
  • Konfliktlösung / Konfliktberatung
  • Krisenintervention
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigen im Übergang von der Schule ins Berufsleben

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