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Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt aufgrund der Zuweisung des Amtes für Volksschulen (AVS) und unter Anhörung der Eltern und des Schulrats der Wohnortsgemeinde. Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) legt Ort und Form der Sonderschulung (Integrierte Sonderschulung oder Heilpädagogische Tagesschule) fest.

Eine Zuweisung durch die ASP in die Integrierte Sonderschulung (IS) kann erfolgen, wenn:

  • die IS für die Klasse, das Kind und die Lehrperson passend ist.
  • die IS gegenüber der separierten Schulung als mindestens gleichwertig ausgewiesen werden kann.
  • die notwendige Unterstützung und Begleitung durch heilpädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen oder pädagogische Mitarbeiterinnen gewährleistet ist.
  • die Grösse der Klasse, in die ein Kind mit Beeinträchtigung integriert wird, in der Regel unter der durchschnittlichen kantonalen Klassengrösse liegt.
  • die Integrierte Sonderschulung kostengleich oder kostengünstiger ist als eine dem Kind angemessene, separierte Schulung.

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